„Alle Jahre wieder“: Informationen zur Urlaubszeit
Aufgrund der bevorstehenden Urlaubszeit möchten wir noch einmal eindringlich über die vertragsärztlichen Pflichten informieren, die bei Vertretungen und Abwesenheit zu beachten sind.
Leider war der Vorstand in der Vergangenheit gezwungen, Disziplinarverfahren einzuleiten, da einige Ärztinnen und Ärzte ihren vertragsärztlichen Pflichten bei persönlicher Abwesenheit nicht ausreichend nachgekommen sind. Bitte bedenken Sie, dass eine geordnete Patientenversorgung z. B. in Urlaubszeiten nur durch strukturierte Vertretungsabsprachen gelingen kann.
Vertragsärztinnen und -ärzte üben ihre vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis aus. Bei Krankheit, Urlaub, Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder Wehrübung besteht die Verpflichtung, eine geeignete Vertretung zu organisieren. Die Vertretung ist selbstverständlich mit der vertretenden Ärztin bzw. dem vertretenden Arzt abzusprechen. Entweder lassen Sie sich nach Absprache von einer Kollegin/einem Kollegen im näheren Umkreis vertreten oder bestellen eine Vertretung in Ihre Praxisräume, um die Versorgung Ihrer Patienten zu gewährleisten. Auch für einzelne Abwesenheitstage, die keine von der Abgeordnetenversammlung der KVSH beschlossene Brückentage sind, ist eine Vertretung abzusprechen.
Patienten richtig informieren
Ihre Patientinnen und Patienten müssen Sie über Ihre Vertretung informieren, damit diese wissen, an wen sie sich während Ihrer Abwesenheit konkret wenden können. Die Bekanntgabe kann durch einen Aushang an der Praxistür und eine entsprechende Mitteilung auf dem Praxisanrufbeantworter erfolgen, auf denen Name und Sprechzeiten der Vertretung genannt werden. Ein Hinweis auf eine Vertretung durch umliegende Praxen reicht nicht aus. Einfach nur auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen, geht ebenfalls nicht.
Auf der Startseite von www.kvsh.de finden Sie Mustertexte für verschiedene Abwesenheiten. Darin ist exemplarisch aufgeführt, wie der Praxisanrufbeantworter in unterschiedlichen Konstellationen mit den für die Patienten wesentlichen Informationen besprochen werden sollte.