Abwesenheiten/Vertretungen und Brückentage

Was Ärztinnen und Ärzte bei Abwesenheit beachten müssen - Ansagetexte auf dem Anrufbeantworter - Brückentage

10.07.2023

Was Ärztinnen und Ärzte bei Abwesenheit beachten müssen

Aufgrund der bevorstehenden Urlaubszeit möchten wir noch einmal eindringlich über die vertragsärztlichen Pflichten informieren, die bei Abwesenheit zu beachten sind. Leider war der Vorstand in der Vergangenheit gezwungen, Disziplinarverfahren einzuleiten, da einige Ärztinnen und Ärzte ihren vertragsärztlichen Pflichten bei persönlicher Abwesenheit nicht ausreichend nachgekommen sind. Bitte bedenken Sie, dass eine geordnete Patientenversorgung in z. B. Urlaubszeiten nur durch strukturierte Vertretungsabsprachen gelingen kann.

Vertragsärztinnen und -ärzte üben ihre vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis aus. Bei Krankheit, Urlaub, Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder Wehrübung besteht die Verpflichtung, eine geeignete Vertretung zu organisieren. Die Vertretung ist selbstverständlich mit der vertretenden Ärztin bzw. dem vertretenden Arzt abzusprechen. Entweder lassen Sie sich im Wege der kollegialen Absprache von einer Kollegin/einem Kollegen im näheren Umkreis vertreten oder bestellen eine Vertretung in Ihre Praxisräume, um die Versorgung Ihrer Patienten zu gewährleisten. Auch für einzelne Abwesenheitstage, die keine von der Abgeordnetenversammlung der KVSH beschlossene Brückentage sind, ist eine Vertretung abzusprechen.

Patienten richtig informieren

Ihre Patientinnen und Patienten müssen Sie über Ihre Vertretung informieren, damit diese wissen, an wen sie sich während Ihrer Abwesenheit konkret wenden können. Die Bekanntgabe kann durch einen Aushang an der Praxistür und eine entsprechende Mitteilung auf dem Praxisanrufbeantworter erfolgen, auf denen Name und Sprechzeiten der Vertretung genannt werden. Ein Hinweis auf eine Vertretung durch umliegende Praxen reicht nicht aus. Einfach nur auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen, geht ebenfalls nicht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Mustertexte für verschiedene Abwesenheiten. Dort ist exemplarisch aufgeführt, wie der Praxisanrufbeantworter in unterschiedlichen Konstellationen mit den für die Patienten wesentlichen Informationen besprochen werden könnte.

Ansagetexte auf dem Anrufbeantworter

Fall 1: Sie unterbrechen an einem Praxistag den Betrieb Ihrer Praxis lediglich für einige Stunden (z. B. während der Mittagspause)

Teilen Sie dem Patienten mit, wann die nächste Sprechstunde stattfindet und dass er sich in einer Notfallsituation an den Rettungsdienst unter der Nummer 112 wenden kann. Bitte an dieser Stelle keine Hinweise auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst mit der 116117 aufnehmen. Ihrer Pflicht zur persönlichen Erreichbarkeit kommen Sie am einfachsten nach, indem Sie Ihre Mobilnummer angeben.

Beispiel: „Guten Tag. Sie sind mit dem Anrufbeantworter der Praxis XX verbunden. Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an. Wir sind ab XX Uhr wieder für Sie erreichbar. In dringenden Fällen erreichen Sie Herrn/Frau Dr. XX unter der Telefonnummer XX. In lebensbedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte direkt an die 112. Vielen Dank.“

Ggf. mögliche Ergänzungen:

  • Hinweis auf Terminvergabe über die Praxiswebseite
  • Rezeptbestellung über separate Leitung

Fall 2: Nach Ende Ihrer Nachmittagssprechstunde

Geben Sie auf dem Anrufbeantworter bitte Ihre Sprechzeiten an und verweisen Sie für Notfälle auf die Nummer des Rettungsdienstes 112. Geben Sie außerdem einen Hinweis auf die Telefonnummer 116117 mit den zutreffenden Zeiten.

Beispiel: „Guten Tag. Sie sind mit dem Anrufbeantworter der Praxis XX verbunden. Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an. Unsere Sprechzeiten sind XX. Der ärztliche Bereitschaftsdienst steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag, mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 116117 zur Verfügung. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112.“

Fall 3: Sie sind für längere Zeit an der Ausübung Ihrer Praxis gehindert (z. B. wegen Urlaub)

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Vertretung mit einem oder mehreren Ärzten konkret abzusprechen. Auf dem Anrufbeantworter sollten daher Name und Sprechzeiten des Vertreters genannt werden, der dem Patienten dann absprachegemäß zur Verfügung steht. Ein Hinweis auf eine Vertretung durch „umliegende Praxen“ ist nicht zulässig. Weisen Sie zudem auf die Nummer des Rettungsdienstes 112 für Notfälle, sowie auf die Nummer 116117 unter Benennung der Bereitschaftszeiten hin.

Beispiel: „Guten Tag. Sie sind mit der Praxis XX verbunden. Wir befinden uns vom XX bis XX im Urlaub. Die Vertretung übernimmt die Praxis (Name, Anschrift, Telefonnummer), deren Sprechzeiten sind: XX. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag, mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 116117. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112.“

Fall 4: Von der KVSH beschlossene Brückentage in 2023/2024

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH und die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein haben für 2023/2024 die folgenden „Brückentage“ benannt:

  • 2. Oktober 2023 (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 30. Oktober 2023 (Montag vor dem Reformationstag)
  • 10. Mai 2024 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
  • 4. Oktober 2024 (Freitag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
  • 1. November 2024 (Freitag nach dem Reformationstag)

Brückentag: Was bedeutet das für Sie und die Anrufbeantworteransage?

An diesen Tagen findet der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein von 8:00 bis 8:00 Uhr am Folgetag statt. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst und damit alle allgemein- und kinderärztlichen Anlaufpraxen, der Fahrdienst sowie der HNO- und augenärztliche Bereitschaftsdienst sind wie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag geöffnet. Ärztinnen und Ärzte sind, sofern sie die ärztliche Versorgung nicht selbst sicherstellen und ihre Praxis schließen, verpflichtet, die Ansage des Anrufbeantworters mit einem Verweis auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 11 6 11 7 zu versehen.

Beispiel: "Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Unsere Praxis ist am Donnerstag, 09. Mai 2024 und Freitag, 10. Mai 2024 geschlossen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist von Donnerstag, 09. Mai 2024, 8:00 Uhr, bis Montag, 13. Mai 2024, 8:00 Uhr, unter der Telefonnummer 11 6 11 7 durchgängig erreichbar. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112."

Verweisen Sie bitte nur auf eine Vertreterin/einen Vertreter, sofern dies explizit für den Fall des Brückentages mit ihm abgestimmt ist und die vertretende Praxis tatsächlich geöffnet hat.

Wir möchten außerdem darum bitten, dass Sie Ihre Patienten (z. B. solche mit Dauermedikation, Verbandswechsel, o. Ä.) vor den Brückentagen ausreichend versorgen.

© 2024 KVSH