Videosprechstunde: Änderung des Nachweises

Praxen, die Videosprechstunde anbieten, weisen gemäß 1.4 Kapitel II des EBM ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach, dass sie einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen.

09.12.2021

Bisher wurden die vom Videodienstanbieter ausgestellten Zertifikate/Bescheinigungen in Papierform oder per Fax an die Abrechnungsabteilung geschickt.

Um Ihnen den erforderlichen Nachweis zu erleichtern, haben wir das Verfahren auf eine digitale Erfassung umgestellt. Ab sofort können Sie die Nutzung der Videosprechstunde im eKVSH-Portal www.ekvsh.de unter der Rubrik „Genehmigungsanträge / Videosprechstunde“ per Klick anzeigen. Alle gültigen Videodienstanbieter sind im Onlineportal aktuell zur Auswahl hinterlegt. Sie müssen lediglich das System und den Starttermin der Nutzung eintragen. Das ausgestellte Zertifikat des Dienstanbieters muss nicht mehr bei der KVSH eingereicht werden, sondern ist in der Praxis aufzubewahren. Bitte bedenken Sie, dass die Zertifizierung Ihres Videodienstanbieters mit einem Gültigkeitsdatum versehen ist. Prüfen Sie bitte daher regelmäßig, ob Ihr Zertifikat noch gültig ist, und tragen Sie bei Bedarf das neue gültige Zertifikat im Onlineportal ein.

Sollten Sie Ihr Videosprechstundensystem bereits länger nutzen, so möchten wir Sie bitten, die Daten ebenfalls im eKVSH-Portal zeitnah nachzutragen, damit die Abrechnungsberechtigung für die Videosprechstunde seine Gültigkeit behält.

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