Zielvereinbarung 2021

Die KVSH hat auch in diesem Jahr zusätzlich zum Garantievolumen im Arzneibereich Wirtschaftlichkeitsziele für bestimmte Verordnungsbereiche vereinbart. Die Ziele sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

01.03.2021

Anders als bei den Wirtschaftlichkeitszielen hat die Verfehlung der Qualitätsziele keine Konsequenzen.

  1. Qualitätsziele sind nicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern dienen der Information

Nr.

Verordnungsbereich

Zielintention

12

Medikation im Alter

In Anlehnung an die Priscusliste werden Wirkstoffe aufgeführt, die bei älteren PatientInnen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen können.

13

Verbandstoffe

Bei Verbandstoffen gibt es eine große Preisspanne, hier soll Transparenz über die Höhe der Ausgaben geschaffen werden. Eine Übersicht der als günstig eingestuften Verbandstoffe finden Sie unter www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel

14

Rationaler Einsatz von Antibiotika

Zurückhaltende Verordnung von Antibiotika, insbesondere von Reserveantibiotika, z.B. keine Verordnung von Fluorchinolonen und Oralcephalosporinen bei selbstlimitierenden oder nicht schweren Atemwegsinfektionen und bei unkomplizierter Zystitis.

15

aut idem

Die Möglichkeit aut idem (kein Austausch) auf dem Rezept anzukreuzen soll medizinischen Gründen vorbehalten sein. Durch das Kreuz wird die Abgabe günstiger Rabattarzneimittel verhindert.

16

CGRP-Antagonisten

Die CGRP-Antikörper sollten aufgrund der Nutzenbewertung erst bei Versagen oder Unverträglichkeiten der bisherigen Standardtherapien in Betracht gezogen werden.

17

Cannabis

Verordnung von mindestens 95% Fertigarzneimittel oder standardisierte Zubereitungen, Einsatz von Cannabis-Blüten nur im Ausnahmefall.

18

Hormonelle Kontrazeptiva

Verordnung von Präparaten mit niedrigem Risiko für venöse Thromboembolien.

19

Biosimilars

Verordnungsanteil Biosimilars ohne Insuline und Zielfelder 7,8,9.

20

Spezifische Immuntherapie in den Bereichen Baumpollen, Gräser/Getreide/Kräuterpollen oder Hausstaubmilben

Verordnungsanteil von zugelassenen und beim PEI gelisteten Präparaten von 100 % bei Neueinstellungen

  1. Wirtschaftlichkeitsziele zur Steuerung der Arzneiversorgung 2021

Nr.

Wirkstoffgruppe

Zielintention

1

Antidepressiva

80% der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 0,37 Euro nicht überschreiten

2

ACE-Hemmer, Sartane, Renininhibitoren - Kombipräparate

Präparate, die einen ACE-Hemmer, ein Sartan oder einen Renininhibitor in Kombination mit einem Diuretikum und/oder einem Calciumantagonisten enthalten, sollen nur in 5% der Verordnungen über 0,75 Euro TThK liegen. Die Höhe der Tagestherapiekosten ermöglicht die Verordnung generischer Zweifach-Kombinationen (ACEI/Sartan + Ca-Antagonist bzw. ACEI/Sartan + Diuretikum).

3

Antidiabetika ohne Insulin

72% der verordneten Tagesdosen sollen die TThK von 0,47 Euro nicht überschreiten.

4

BTM Opioidanalgetika

69% der verordneten Tagesdosen sollen die TThK von 3,22 Euro nicht überschreiten.

5

Imatinib

80% der verordneten Tagesdosen sollen die TThK von 10,00 Euro nicht überschreiten.

Dies gilt nicht für PatientInnen mit gastrointestinalen Stromatumoren (GIST).

Für alle anderen PatientInnen verordnen Sie Imatinib-Generika bitte ohne aut-idem-Kreuz, damit in der Apotheke eines der vier preisgünstigsten Präparate oder das Rabattvertragsarzneimittel abgegeben wird.

6

Blutzucker-teststreifen

75% der Verordnungen sollen den Empfehlungslisten der Primär- und Ersatzkassen entsprechen (www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel).

Bitte verordnen Sie, wenn es möglich ist, den Quartalsbedarf.

 

7

Adalimumab   | 90%

Der Anteil biosimilarer Verordnungen soll den angegebenen Prozentwerten entsprechen.

Für alle drei Ziele gilt, dass in den Apotheken kein automatischer Austausch vom Referenzarzneimittel zum Biosimilar erfolgt.

Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit Handelsnamen. Eine Preisübersicht finden Sie unter www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel.

8

Bevacizumab | 70%

9

Erythropoese-stimulierende
Wirkstoffe      | 79%

10

Multiple Sklerose-Therapeutika (Interferone, Glatirameracetat, Dimethylfumarat, Teriflunomid)

Der Verordnungsanteil von Peginterferon beta-1a und Interferon beta-1a soll maximal 20% betragen.

11

Direkte Orale Koagulation

68% der verordneten Tagesdosen sollen auf nutzenbewertete Wirkstoffe entfallen.

Thomas Frohberg

Ellen Roy

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