Zielvereinbarung Arzneimittel 2022
Im Arzneibereich hat die KVSH auch in diesem Jahr zusätzlich zum Garantievolumen Wirtschaftlichkeitsziele für bestimmte Verordnungsbereiche vereinbart.
Diese Ziele sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
- Qualitätsziele sind nicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern dienen der Information und werden 2022 unverändert zu 2021 fortgeführt:
Nr. | Verordnungsbereich | Zielintention |
12 | Medikation im Alter | In Anlehnung an die Priscusliste werden Wirkstoffe aufgeführt, die bei älteren Patientinnen und Patienten zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen können. |
13 | Verbandstoffe | Bei Verbandstoffen gibt es große Preisspannen; hier soll Trans-parenz über die Höhe der Ausgaben geschaffen werden. Eine Übersicht der als günstig eingestuften Verbandstoffe finden Sie unter: www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel. |
14 | Rationaler Einsatz von Antibiotika | Zurückhaltende Verordnung von Antibiotika, insbesondere von Reserveantibiotika, z.B. keine Verordnung von Fluorchinolonen und Oralcephalosporinen bei selbstlimitierenden oder nicht schweren Atemwegsinfektionen und bei unkomplizierter Zystitis. |
15 | aut idem | Die Möglichkeit aut idem (kein Austausch) auf dem Rezept anzukreuzen soll medizinischen Gründen vorbehalten sein. Durch das Kreuz wird die Abgabe günstiger Rabattarzneimittel verhindert. |
16 | CGRP-Antagonisten | Die CGRP-Antikörper sollten aufgrund der Nutzenbewertung erst bei Versagen oder Unverträglichkeiten der bisherigen Standardtherapien in Betracht gezogen werden. |
17 | Cannabis | Verordnung von mindestens 95 % Fertigarzneimittel oder standardisierten Zubereitungen, Einsatz von Cannabis-Blüten nur im Ausnahmefall. |
18 | Hormonelle Kontrazeptiva | Verordnung von Präparaten mit niedrigem Risiko für venöse Thromboembolien. |
19 | Biosimilars | Erhöhung des Biosimilaranteils (außer Insuline und Zielfelder 7,8,9), eine Austauschhilfe befindet sich unter www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel. |
20 | Spezifische Immuntherapie in den Bereichen Baumpollen, Gräser/Getreide/Kräuterpollen oder Hausstaubmilben | Verordnungsanteil von zugelassenen und beim PEI gelisteten Präparaten von 100 % bei Neueinstellungen: |
- Wirtschaftlichkeitsziele zur Steuerung der Arzneiversorgung 2022 sind prüfungsrelevant, hier gab es auch einige Änderungen gegenüber dem Jahr 2021:
Nr. | Wirkstoffgruppe | Zielintention |
1 | Antidepressiva | 80 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 0,37 Euro nicht überschreiten |
2 | ACE-Hemmer, Sartane, Renininhibitoren - Kombipräparate | Präparate, die einen ACE-Hemmer, ein Sartan oder einen Renininhibitor in Kombination mit einem Diuretikum und/oder einem Calciumantagonisten enthalten, sollen nur in 5 % der Verordnungen über 0,74 Euro TThK liegen. Die Höhe der Tagestherapiekosten ermöglicht die Verordnung generischer Zweifach-Kombinationen (ACEI/Sartan + Ca-Antagonist bzw. ACEI/Sartan + Diuretikum). |
3 | Antidiabetika ohne Insulin | 61 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 0,47 Euro nicht überschreiten (Metformin-Ziel). |
oder (NEU) | ||
Bei neu hinzukommender Medikation sollen die Tagestherapiekosten zu 91 % unter 2,04 Euro liegen (Begrenzung des Anteils von GLP-1-Analoga). | ||
4 | BTM Opioidanalgetika | 75 % der verordneten Tagesdosen sollen TThK von 3,00 Euro nicht |
5 | Lipidsenker (NEU) | Der Wirkstoff Bempedoinsäure soll auf 2 % der verordneten Tagesdosen im Bereich Lipidsenker beschränkt werden. |
6 | Blutzucker-teststreifen | 75 % der Verordnungen sollen den Empfehlungslisten der Primär- und Ersatzkassen entsprechen. (www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel) Bitte verordnen Sie, wenn es möglich ist, den Quartalsbedarf. |
7 | Adalimumab | 90 % | Der Anteil biosimilarer Verordnungen soll den angegebenen Prozentwerten entsprechen. Für alle drei Ziele gilt, dass in den Apotheken kein automatischer Austausch vom Referenzarzneimittel zum Biosimilar erfolgt. Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit Handelsnamen. Eine Preisübersicht finden Sie unter: www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel. |
8 | Trastuzumab | 83 % | |
9 | Erythropoese-stimulierende | |
10 | Multiple Sklerose-Therapeutika (Interferone, Glatirameracetat, Dimethylfumarat, Teriflunomid) | Der Verordnungsanteil von Peginterferon beta-1a und Interferon beta-1a soll bei Neueinstellung maximal 5 % betragen. |
11 | Direkte Orale Antikoagulation | 71 % der verordneten Tagesdosen sollen auf nutzenbewertete Wirkstoffe entfallen. |
Ansprechpartner
Ellen Roy
04551 883 931
Thomas Frohberg
04551 883 304