Zielvereinbarung Arzneimittel 2023

Im Arzneibereich hat die KVSH auch in diesem Jahr zusätzlich zum Garantievolumen Wirtschaftlichkeitsziele für bestimmte Verordnungsbereiche vereinbart.

19.01.2023

Diese Ziele sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

  1. Wirtschaftlichkeitsziele zur Steuerung der Arzneiversorgung 2023 sind prüfungsrelevant:

Nr.

Wirkstoffgruppe

Zielintention

1

Antidepressiva

80 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 0,37 Euro nicht überschreiten.

2

ACE-Hemmer, Sartane, Renininhibitoren - Kombipräparate

Präparate, die einen ACE-Hemmer, ein Sartan oder einen Renininhibitor in Kombination mit einem Diuretikum und/oder einem Calciumantagonisten enthalten, sollen nur in 5 % der Verordnungen über 0,74 Euro TThK liegen.

3

Antidiabetika ohne Insulin

82 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 2,05 Euro nicht überschreiten. Verordnungen kostenintensiver Wirkstoffe wie GLP-1-Analoga werden dadurch auf 18 % der Verordnungen begrenzt.

4

Neues Ziel:

Gliptine

90 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 0,67 Euro nicht überschreiten.

Im Bereich der DPP4-Inhibitoren, beispielsweise Sitagliptin oder Vildagliptin, sollten die Verordnungen umgestellt werden auf ein generisches Präparat.

5

BTM Opioidanalgetika

70 % der verordneten Tagesdosen sollen TThK von 3,38 Euro nicht überschreiten, hier wurden die Zielwerte wieder etwas nach oben angepasst.

6

Lipidsenker

95 % der verordneten Tagesdosen sollen die TThK von 0,80 Euro nicht überschreiten.

7

Blutzucker-teststreifen

75 % der Verordnungen sollen den Empfehlungslisten der Primär- und Ersatzkassen entsprechen. (www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel)

Bitte verordnen Sie, wenn es möglich ist, den Quartalsbedarf.

8

Adalimumab

90 % der Verordnungen sollen auf ein Biosimilar entfallen.

Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit Handelsnamen. Eine Preisübersicht finden Sie unter: www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel

9

Neues Ziel:

Lenalidomid

87 % der verordneten Tagesdosen sollen TThK von 99,15 Euro nicht überschreiten, es sollte die Umstellung auf generische Präparate erfolgen.

10

Erythropoese-stimulierende
Wirkstoffe

79 % der Verordnungen sollen auf ein Biosimilar entfallen.

Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit Handelsnamen. Eine Preisübersicht finden Sie unter: www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel

11

Multiple Sklerose-Therapeutika ()

In der Basistherapie (Interferone, Glatirameracetat, Dimethylfumarat oder  Teriflunomid) soll der Verordnungsanteil von Peginterferon beta-1a oder Interferon beta-1a bei Neueinstellungen maximal 5 % betragen.

12

Direkte Orale Antikoagulation

70 % der verordneten Tagesdosen sollen TThK von 2,91 Euro nicht überschreiten

  1. Qualitätsziele sind nicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Sie sollen die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung fördern.

Nr.

Verordnungsbereich

Zielintention

13

Medikation im Alter

In Anlehnung an die Priscusliste werden Wirkstoffe aufgeführt, die bei älteren PatientInnen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen können.

14

Schaumstoffverbände/

Hydropolymere

Schaumverbände machen den Großteil der Kosten der modernen Wundversorgung aus, hier sind große Einsparungen ohne eine Verschlechterung der Qualität der Versorgung möglich.

Für die unterschiedlichen Größen der Wundauflagen ist eine Preisübersicht unter www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel hinterlegt.

14

Rationaler Einsatz von Antibiotika

Zurückhaltende Verordnung von Antibiotika, insbesondere von Reserveantibiotika, z.B. keine Verordnung von Fluorchinolonen und Oralcephalosporinen bei selbstlimitierenden oder nicht schweren Atemwegsinfektionen und bei unkomplizierter Zystitis.

15

aut idem

Die Möglichkeit „aut idem“ (kein Austausch) auf dem Rezept anzukreuzen soll medizinischen Gründen vorbehalten sein. Durch das Kreuz wird die Abgabe günstiger Rabattarzneimittel verhindert.

16

CGRP-Antagonisten

Die CGRP-Antikörper sollten aufgrund der Nutzenbewertung erst bei Versagen oder Unverträglichkeiten der bisherigen Standardtherapien in Betracht gezogen werden.

17

Cannabis

Verordnung von mindestens 95 % Fertigarzneimittel oder standardisierten Zubereitungen, Einsatz von Cannabis-Blüten nur im Ausnahmefall.

18

Hormonelle Kontrazeptiva

Verordnung von Präparaten mit niedrigem Risiko für venöse Thromboembolien.

19

Biosimilars

Erhöhung des Biosimilaranteils (außer Insuline und Zielfelder 8 und 10), eine Austauschhilfe befindet sich unter www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel

20

Spezifische Immuntherapie (Baumpollen, Gräser/

Getreide/Kräuterpollen oder Hausstaubmilben)

Bei 100 % der Neueinstellungen sollen zugelassene, beim PEI unter Therapie-Allergene zur subkutanen und sublingualen Therapie gelistete Präparate verordnet werden.

 

Bei Biosimilars und Verbandstoffen ist ein Austausch durch die Apotheke nicht zulässig. Bitte verordnen Sie die Produkte immer mit dem entsprechenden Handelsnamen.

Ihre Ansprechpartner im Team Verordnungen

Thomas Frohberg               Tel. 04551 883 304                         thomas.frohberg@kvsh.de
Cornelius Aust                     Tel. 04551 883 351                        cornelius.aust@kvsh.de
Ellen Roy                              Tel. 04551 883 931                        ellen.roy@kvsh.de

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