Zielvereinbarung Arzneimittel 2023
Im Arzneibereich hat die KVSH auch in diesem Jahr zusätzlich zum Garantievolumen Wirtschaftlichkeitsziele für bestimmte Verordnungsbereiche vereinbart.
Diese Ziele sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
- Wirtschaftlichkeitsziele zur Steuerung der Arzneiversorgung 2023 sind prüfungsrelevant:
Nr. | Wirkstoffgruppe | Zielintention |
1 | Antidepressiva | 80 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 0,37 Euro nicht überschreiten. |
2 | ACE-Hemmer, Sartane, Renininhibitoren - Kombipräparate | Präparate, die einen ACE-Hemmer, ein Sartan oder einen Renininhibitor in Kombination mit einem Diuretikum und/oder einem Calciumantagonisten enthalten, sollen nur in 5 % der Verordnungen über 0,74 Euro TThK liegen. |
3 | Antidiabetika ohne Insulin | 82 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 2,05 Euro nicht überschreiten. Verordnungen kostenintensiver Wirkstoffe wie GLP-1-Analoga werden dadurch auf 18 % der Verordnungen begrenzt. |
4 | Neues Ziel: Gliptine | 90 % der verordneten Tagesdosen sollen die Tagestherapiekosten (TThK) von 0,67 Euro nicht überschreiten. Im Bereich der DPP4-Inhibitoren, beispielsweise Sitagliptin oder Vildagliptin, sollten die Verordnungen umgestellt werden auf ein generisches Präparat. |
5 | BTM Opioidanalgetika | 70 % der verordneten Tagesdosen sollen TThK von 3,38 Euro nicht überschreiten, hier wurden die Zielwerte wieder etwas nach oben angepasst. |
6 | Lipidsenker | 95 % der verordneten Tagesdosen sollen die TThK von 0,80 Euro nicht überschreiten. |
7 | Blutzucker-teststreifen | 75 % der Verordnungen sollen den Empfehlungslisten der Primär- und Ersatzkassen entsprechen. (www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel) Bitte verordnen Sie, wenn es möglich ist, den Quartalsbedarf. |
8 | Adalimumab | 90 % der Verordnungen sollen auf ein Biosimilar entfallen. Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit Handelsnamen. Eine Preisübersicht finden Sie unter: www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel |
9 | Neues Ziel: Lenalidomid | 87 % der verordneten Tagesdosen sollen TThK von 99,15 Euro nicht überschreiten, es sollte die Umstellung auf generische Präparate erfolgen. |
10 | Erythropoese-stimulierende | 79 % der Verordnungen sollen auf ein Biosimilar entfallen. Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit Handelsnamen. Eine Preisübersicht finden Sie unter: www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel |
11 | Multiple Sklerose-Therapeutika () | In der Basistherapie (Interferone, Glatirameracetat, Dimethylfumarat oder Teriflunomid) soll der Verordnungsanteil von Peginterferon beta-1a oder Interferon beta-1a bei Neueinstellungen maximal 5 % betragen. |
12 | Direkte Orale Antikoagulation | 70 % der verordneten Tagesdosen sollen TThK von 2,91 Euro nicht überschreiten |
- Qualitätsziele sind nicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Sie sollen die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung fördern.
Nr. | Verordnungsbereich | Zielintention |
13 | Medikation im Alter | In Anlehnung an die Priscusliste werden Wirkstoffe aufgeführt, die bei älteren PatientInnen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen können. |
14 | Schaumstoffverbände/ Hydropolymere | Schaumverbände machen den Großteil der Kosten der modernen Wundversorgung aus, hier sind große Einsparungen ohne eine Verschlechterung der Qualität der Versorgung möglich. Für die unterschiedlichen Größen der Wundauflagen ist eine Preisübersicht unter www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel hinterlegt. |
14 | Rationaler Einsatz von Antibiotika | Zurückhaltende Verordnung von Antibiotika, insbesondere von Reserveantibiotika, z.B. keine Verordnung von Fluorchinolonen und Oralcephalosporinen bei selbstlimitierenden oder nicht schweren Atemwegsinfektionen und bei unkomplizierter Zystitis. |
15 | aut idem | Die Möglichkeit „aut idem“ (kein Austausch) auf dem Rezept anzukreuzen soll medizinischen Gründen vorbehalten sein. Durch das Kreuz wird die Abgabe günstiger Rabattarzneimittel verhindert. |
16 | CGRP-Antagonisten | Die CGRP-Antikörper sollten aufgrund der Nutzenbewertung erst bei Versagen oder Unverträglichkeiten der bisherigen Standardtherapien in Betracht gezogen werden. |
17 | Cannabis | Verordnung von mindestens 95 % Fertigarzneimittel oder standardisierten Zubereitungen, Einsatz von Cannabis-Blüten nur im Ausnahmefall. |
18 | Hormonelle Kontrazeptiva | Verordnung von Präparaten mit niedrigem Risiko für venöse Thromboembolien. |
19 | Biosimilars | Erhöhung des Biosimilaranteils (außer Insuline und Zielfelder 8 und 10), eine Austauschhilfe befindet sich unter www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel |
20 | Spezifische Immuntherapie (Baumpollen, Gräser/ Getreide/Kräuterpollen oder Hausstaubmilben) | Bei 100 % der Neueinstellungen sollen zugelassene, beim PEI unter Therapie-Allergene zur subkutanen und sublingualen Therapie gelistete Präparate verordnet werden. |
Bei Biosimilars und Verbandstoffen ist ein Austausch durch die Apotheke nicht zulässig. Bitte verordnen Sie die Produkte immer mit dem entsprechenden Handelsnamen.
Ihre Ansprechpartner im Team Verordnungen
Thomas Frohberg Tel. 04551 883 304 thomas.frohberg@kvsh.de
Cornelius Aust Tel. 04551 883 351 cornelius.aust@kvsh.de
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