Zielvereinbarung Arzneimittel 2025

Im Arzneibereich hat die KVSH auch in diesem Jahr mit den Krankenkassen/-verbänden zusätzlich zum Garantievolumen Wirtschaftlichkeitsziele für bestimmte Verordnungsbereiche vereinbart.

20.01.2025

Diese Ziele sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. 

  1. Wirtschaftlichkeitsziele zur Steuerung der Arzneiversorgung 2025 sind prüfungsrelevant:

Nr.

Wirkstoffgruppe

Zielintention

1

AntidepressivaMindestens 80 % der verordneten Antidepressiva sollen günstiger sein als 0,41 Euro Tagestherapiekosten (TThK).

2

ACE-Hemmer, Sartane, Renininhibitoren - KombipräparateBei Präparaten, die einen ACE-Hemmer, ein Sartan oder einen Renininhibitor in Kombination mit einem Diuretikum und/oder einem Calciumantagonisten enthalten, sollen 95 % der Verordnungen günstiger sein als 0,75 Euro Tagestherapiekosten. 

3

Antidiabetika ohne InsulinMindestens 73 % der verordneten Präparate sollen günstiger sein als 2,06 Euro Tagestherapiekosten. 

4

NEU

Dasatinib und Bosutinib

89% der verordneten Tagesdosen sollen generisch verordnet werden.

5

BTM OpioidanalgetikaMindestens 70 % der verordneten Tagesdosen sollen günstiger sein als 3,38Euro Tagestherapiekosten.

6

Lipidsenker Mindestens 92 % der verordneten Tagesdosen sollen günstiger sein als 0,78 Euro Tagestherapiekosten.

7

BlutzuckerteststreifenMindestens 75 % der Verordnungen sollen den Empfehlungslisten der Primärkassen und Ersatzkassen entsprechen. Bitte verordnen Sie, wenn es möglich ist, den Quartalsbedarf.

8

NEU

Ustekinumab

39% der Tagesdosen sollen auf Biosimilars entfallen. Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit dem Handelsnamen. Eine Austauschliste finden Sie unter kvsh.de/Praxis/Verordnungen/Arzneimittel


 

9

Teriflunomid Mindestens 71 % der Verordnungen sollen günstiger sein als 23,00 Euro Tagestherapiekosten. 

10

FingolimodMindestens 76 % der Verordnungen sollen günstiger sein als 8,00 Euro Tagestherapiekosten.  

11

Direkte Orale AntikoagulationMindestens 78 % der verordneten Tagesdosen sollen günstiger sein als 2,88Euro Tagestherapiekosten.

12

AnaloginsulineMindestens 25 % der Verordnungen sollen auf ein Biosimilar entfallen. Dies gilt nur für Pens und Patronen für Pens, nicht für Insulin-Ampullen. Verordnen Sie das gewünschte Biosimilar bitte direkt mit dem Handelsnamen. Eine Austauschliste finden Sie unter kvsh.de/Praxis/Verordnungen/Arzneimittel
  1. Qualitätsziele sind nicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Sie sollen die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung fördern.

Nr.

Verordnungsbereich

Zielintention

13Polymedikation mit mehr als 8 Wirkstoffen pro PatientSpeziell bei älteren Patienten sollte eine Multimedikation regelmäßig überprüft werden. Aber auch bei Jüngeren besteht die Gefahr eines erhöhten Risikos an unerwünschten Arzneimittelereignissen.

14

Schaumstoffverbände

Hydropolymere

Bitte verordnen Sie entsprechend der auf der Homepage der KVSH veröffentlichten Preisübersichten Schaumstoffverbände/Hydropolymereund Superabsorber möglichst aus dem dargestellten günstigen Bereich. Bei Verbandstoffen ist ein Austausch durch die Apotheke nicht zulässig. Bitte verordnen Sie die Produkte immer mit dem entsprechenden Handelsnamen.

15

Superabsorber 

17

Rationaler Einsatz von

Antibiotika

Bitte setzen Sie Antibiotika zurückhaltend und zielgerichtet ein, insbesondere bei Patienten mit Halsschmerzen oder unkomplizierter Harnwegsinfektion. Als Hilfestellung finden Sie unter kvsh.de/Verordnungen/Arzneimittel, auch für Pädiatrie eine Kurzform der Leitlinien zu häufigen Indikationen im ambulanten Bereich.

18

aut idemBitte beachten Sie, dass ein aut-idem Ausschluss (aut-idem Kreuz gesetzt) nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen erfolgen soll.

19

CGRP AntagonistenZur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit vier oder mehr Migränetagen im Monat sollen zunächst vorrangig die Wirkstoffe Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat und Amitriptylin unter Berücksichtigung der Fachinformationen eingesetzt werden. Die Einleitung der Behandlung mit CGRP-Antikörpern soll durch in der Diagnostik und Therapie der Migräne erfahrene Ärztinnen/Ärzte erfolgen. Der Behandlungserfolg sollte drei bzw. sechs Monate (bei Eptinezumab) nach Start der Therapie beurteilt und bei der Weiterbehandlung regelmäßig überprüft werden.

20

CannabisÜber 95 % der Cannabisverordnungen sollen mit Fertigarzneimitteln, standardisierten Zubereitungen oder Extrakten erfolgen, der Einsatz von Cannabisblüten nur im begründeten Ausnahmefall. Eine Hilfe zur Antragstellung finden Sie online.

21

Hormonelle KontrazeptivaAufgrund ihres niedrigeren Risikos für venöse Thromboembolien sollen Präparate mit Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat bevorzugt verordnet werden.

22

BiosimilarsBitte verordnen Sie wann immer möglich entsprechende Biosimilars. Eine Austauschhilfe befindet sich unter kvsh.de/Praxis/Verordnungen/Arzneimittel. Bei Biologicals ist ein Austausch durch die Apotheke nicht zulässig. Bitte verordnen Sie die Produkte immer mit dem entsprechenden Handelsnamen.

23

Spezifische ImmuntherapieBitte verordnen Sie bei Neueinstellungen und Umstellungen zu 100 % die beim PEI unter Therapie-Allergene gelisteten zugelassenen Präparate zur subkutanen und sublingualen Therapie. Eine Übersicht finden Sie unter kvsh.de/Praxis/Verordnungen/Arzneimittel
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