Hygiene
Die Hygieneanforderungen an Arztpraxen sind so umfangreich wie die zugrunde liegenden Gesetze, Richtlinien und Normen. Unter anderem sind die Händehygiene, die fachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten oder auch die räumliche Ausstattung Bestandteil. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz von Patienten und Mitarbeitenden.
Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Infektionsschutzgesetz (IfsG), die europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG).
Die MDR und das MPDG haben das Medizinproduktegesetz (MPG) seit dem 26. Mai 2021 abgelöst. Das MPDG ergänzt die MDR um spezifische nationale Vorgaben, z. B. zur Durchführung der Überwachung zum Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten. Weitere Einzelheiten zum Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten regelt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Zum Schutz des Praxispersonals sind außerdem Anforderungen im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG), in speziellen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien bzw. technischen Regeln definiert.
Seit 2011 regelt die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIPVO) strukturelle und personelle Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen Schleswig-Holsteins - die auch für Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen gelten. Die Verordnung wurde im März 2017 auf Grundlage von aktuellsten wissenschaftlichen Empfehlungen zur Hygiene und auf Basis von Evaluationergebnissen der infektionshygienischen Überwachung noch einmal aktualisiert.
Um den Umgang mit der alltäglichen Praxishygiene zu erleichtern gibt es Hygieneleitfäden, wie zum Beispiel den Hygieneleitfaden des Kompetenzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBV (CoC) oder der Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V (DGKH).
- Hygiene in der Arztpraxis - Ein Leitfaden
- Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis - Ein Leitfaden
- Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis
- Hygienische Aspekte in der urologischen Praxis - Leitfaden zum Hygienemanagement in der Arztpraxis
- Hygienische Aspekte in der augenärztlichen Praxis - Leitfaden der DGKH: Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis
- Hygienische Aspekte in der Hals-Nasen-Ohren-Praxis - Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis
- Hygienische Aspekte in der gynäkologischen Praxis Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis
Im Hygieneplan der Praxis müssen laut Infektionsschutzgesetz alle hygienebezogenen Prozesse in der Praxis nachvollziehbar beschrieben und dokumentiert werden. Die Inhalte des Hygieneplans müssen dem Praxisteam Mitarbeitern vertraut sein und immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Eine Kurzform muss gut sichtbar in allen Räumen der Praxis aushängen.
Der Hygieneplan muss Arbeitsanweisungen und weitere Dokumente zu den folgende Kategorien beinhalten:
- Händehygiene
- Personalhygiene, Personalkleidung und Wäschemanagement
- Reinigung und Desinfektion von Flächen und medizinischen Geräten
- Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten)
- Schutzmaßnahmen
- Hautantiseptik (Hautdesinfektion)
- Umgang mit Medikamenten
- Abfallentsorgung
- Hygienisch-mikrobiologische /-physikalische Routineuntersuchungen
- Dokumentation von Hygienemaßnahmen in der Praxis/Erfassung und Meldung übertragbarer Krankheiten
Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygieneplans für die Praxis:
- Hygieneplan für die Arztpraxis - Mustervorlage
- Gegenüberstellung Hygieneplan 2017 und 2024
- Musterhygieneplan für psychotherapeutische Praxen
- Musterhygieneplan für gastroenterologische Praxen - manuelle Aufbereitung
- Musterhygieneplan für gastroenterologische Praxen - maschinelle Aufbereitung
- Musterhygieneplan für gastroenterologische Praxen - teilmaschinelle Aufbereitung
Praktische Hilfe für die Arztpraxen: So funktioniert der Musterhygieneplan
Die Musterhygienepläne des CoC sind auf Anfrage als individualisierbares Word-Dokument verfügbar. Melden Sie sich gerne bei uns!
Mit Bettina Buchholz, Dezernatsleiterin des Bereiches Medizinprodukteüberwachung der Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz im Landesamt für Soziale Dienste (LAsD), Frau Dr. med. Anne Marcic, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin und Stephen Freytag, Hygienekontrolleur, Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel, Abteilung Infektionsschutz konnten wir "Begehungsprofis" für ein im Nordlicht-Interview über ihre Arbeit gewinnen. Hier finden Sie wichtige Tipps, was die Praxen beachten sollten.
Eine Checkliste zur Vorbereitung von Praxisbegehungen finden Sie hier.
Die KBV und das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte bieten Möglichkeiten das praxiseigene Hygienemanagement auf die Probe zu stellen. Die KBV bietet den "Mein PraxisCheck" und das CoC die Feststellung des "Status quo" um schnell Defizite zu erkennen und beheben zu können. Nutzen Sie die Angebote auch gerne vor anstehenden Begehungen durch Behörden.
Ihr Ansprechpartner
Stefanie Mertens
04551 883 204