Qualitätsmanagement
Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zur Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements (QM) für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im SGB V verankert.
- Das QM-System ist weiter frei wählbar
- Zertifizierung ist keine Pflicht
- Die Umsetzungsfrist beträgt 3 Jahre nach Zulassung bzw. Ermächtigung – danach Weiterentwicklung des QM-Systems
- Der Aufwand für das QM soll angemessen sein
- Die KVSH überprüft in Stichproben (alle zwei Jahre)
- Keine Sanktionen aber Beratung
- Die Qualitätsmanagement-Richtlinie ist in zwei Teile gegliedert:
- Teil A enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten.
- Teil B konkretisiert die Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Sektor.
- Deutlicher als in der vorher geltenden ÄQM-RL wird Qualitätsmanagement in der neuen Richtlinie als bedeutender Ansatz zur Förderung von Patientensicherheit und die Notwendigkeit eines Fehler- und Risikomanagements in jeder Einrichtung betont. Verschiedene Instrumente und Methoden fokussieren deshalb besonders auf sicherheitsrelevante Prozesse.
- Neue Anwendungsbereiche sind ergänzt worden:
- Arzneimitteltherapiesicherheit,
- Schmerzmanagement und
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen.
- OP-Checklisten müssen bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder bei Eingriffen, die unter Sedierung erfolgen eingesetzt werden.
- Mittels Mitarbeiterbefragungen bzw. Mitarbeitergesprächen soll deren Sicht systematisch eingebunden werden.
- Neue Methodik zur Evaluation: Um QM zukünftig in Praxen und Krankenhäusern systematisch zu evaluieren und zu veröffentlichen wird das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIQ / www.IQTIG.de) Empfehlungen zu einer neuen Methodik erarbeiten, über die der Gemeinsame Bundesausschuss zu einem späteren Zeitpunkt beraten wird.
QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen® ist ein Qualitätsmanagement-Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), welches speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen und MVZ entwickelt wurde.
Es wurde konsequent darauf geachtet, dass QEP® einfach in der Anwendung und verständlich formuliert ist. Dabei war es den Entwicklern wichtig, ein praxisorientiertes System mit praktischen Tipps und Unterstützungshilfen zu schaffen.
Hier finden Sie regelmäßig neue Informationen der KBV im Bereich QEP®
Im Qualitätsmanagement sind Patientenbefragungen ein wichtiges Instrument. Sie geben Auskunft zur Zufriedenheit der Patienten und Anregungen für Verbesserungen. Die Befragungen sollten regelmäßig mit einem validierten Fragebogen durchgeführt werden.
Die KBV bietet mit eZAP die Möglichkeit mit wenigen Klicks eine Patientenbefragung anzulegen, den Befragungszeitraum zu wählen und einen Ergebnisbericht mit Grafiken zu erhalten.
Die KVSH bietet zwei Seminare im Bereich Qualitätsmanagement an, zum einen das QEP®-Einführungsseminar und zum anderen das Seminar “QM - Die G-BA Richtlinie erfüllen”. Bei beiden Seminaren werden Grundlagen im Bereich QM geschaffen bzw. gefestigt. Darüber hinaus wird beim QEP®-Einführungsseminar eine praxisinternes QM-System auf Basis eines Curriculums der KBV eingeführt. Bei “QM - Die G-BA Richtlinie erfüllen” handelt es sich um ein schlankes Seminar, in dem Sie lernen die rechtlichen Pflichten mit möglichst wenig Aufwand zu erfüllen.
Hier finden Sie die Anmeldung zu beiden Seminaren.
Neben den für Sie ausgesuchten Fortbildungen im Bereich QM stehen wir Ihnen bei konkreten Fragen auch für eine Beratung zur Verfügung - melden Sie sich bei uns!
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Mertens
04551 883 204
Tanja Glaw
04551 883 332