Anpassung EBM Anhang 2 zum 1. Januar 2024
Der EBM Anhang 2 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 an die dann geltende Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Es werden mehrere OPS-Kodes neu aufgenommen, Kodes gestrichen und redaktionelle Änderungen an OPS-Bezeichnungen vorgenommen:
Darüber hinaus erfolgt die Aufnahme weiterer operativer Verfahren, die durch die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens vertragsärztlich durchgeführt werden können, in den EBM Anhang 2. Hierbei handelt es sich insbesondere um Biopsien unter anderem an der Prostata und an Gelenken, Inzisionen im Bereich der Augen und männlichen Geschlechtsorgane und die Revision von venösen Katheterverweilsystemen. Der Anhang 2 wird dazu um insgesamt 33 Zeilen erweitert.
Weitere Informationen
- KBV-Homepage zum ambulanten Operieren
- KBV-Praxisnachrichten zur Aktualisierung des Anhang 2 zum EBM (16.11.2023)
- KBV-Themenseite Anhang 2 zum EBM
- KBV-Präsentation: Relevante OPS-Änderungen im EBM Anhang 2
EBM Anhang 2 - Änderungen ab 1. Januar 2023
Weiterentwicklung ambulantes Operieren
Auf Bundesebene wurde am 14. Dezember 2022 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung des ambulanten Operierens beschlossen. Es beinhaltet neben einer höheren Vergütung für ausgewählte Operationen auch eine Reihe von stationären Eingriffen, die Vertragsärzte ab Januar ambulant durchführen können. Eine erste Möglichkeit zur verlängerten Nachbeobachtung ist ebenfalls vorgesehen. Außerdem wurde die Kalkulation sämtlicher ambulanter und belegärztlicher Leistungen im EBM überprüft und die Bewertung angepasst.
- KBV und Krankenkassen beschließen Maßnahmen zur Ausweitung des ambulanten Operierens (KBV Praxisnachrichten vom 16.12.2022)
- Homepage der KBV zum ambulanten Operieren
Beschluss vom 14. Dezember 2022, Teil A:
EBM-Weiterentwicklung: Ambulante und belegärztliche Leistungen neu bewertet
Der Bewertungsausschuss hat alle Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens neu kalkuliert und zum 1. Januar 2023 angepasst. Dies betrifft die EBM-Abschnitte 31.2 und 36.2 sowie die GOP 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche. Die Anpassung der Bewertungen erfolgt – wie bei der Beschlussfassung der EBM-Reform vor zehn Jahren festgelegt – punktsummen- und ausgabenneutral. Infolge der neuen Kostenkalkulation werden insbesondere
Eingriffe der oberen Kategorien besser vergütet. Kleinere Operationen werden wegen der Punktsummenneutralität leicht abgewertet. Die Auf- und Abwertung von Leistungen betrifft alle operativen Fächer.
Beschluss vom 14. Dezember 2022, Teil B:
Bessere Vergütung von Arthroskopien und Hernien-Eingriffen
Die Krankenkassen stellen im kommenden Jahr 60 Millionen Euro zusätzlich für Zuschläge zu rund 500 OPS-Kodes bereit. Die Vergütung der geförderten Operationen steigt zwischen 16 Prozent für kleinere und 42 Prozent für aufwändigere Eingriffe. Die Höhe richtet sich nach dem operierten Organsystem sowie Art und Schwere des Eingriffs.
Zur Abrechnung der Zuschläge wird ein neuer Unterabschnitt 31.2.20 mit sieben GOP in den EBM aufgenommen:
› Zuschlag I: GOP 31451 (223 Punkte)
› Zuschlag II: GOP 31452 (263 Punkte)
› Zuschlag III: GOP 31453 (360 Punkte)
› Zuschlag IV: GOP 31454 (810 Punkte)
› Zuschlag V: GOP 31455 (961 Punkte)
› Zuschlag VI: GOP 31456 (1.323 Punkte)
› Zuschlag VII: GOP 31457 (1.923 Punkte)
Im Anhang 2 werden die entsprechenden Zuschläge zu den jeweiligen OPS-Kodes in einer gesonderten Spalte ausgewiesen.
Beschluss vom 14. Dezember 2022, Teil C:
Längere postoperative Nachbeobachtung
Die postoperative Nachbetreuung soll nach und nach erweitert werden: Es wurde in einem ersten Schritt vereinbart, dass ab Januar für bestimmte Patienten oder ab der OP-Dauer gemäß Zeitkategorie 5 bei Eingriffen nach EBM-Kapitel 31.2 (Ausnahme: bestimmte Augenoperationen) eine längere Nachbeobachtung von bis zu 16 Stunden möglich ist. Hierzu wird der neue Abschnitt 31.3.3. mit der GOP 31530 in den EBM aufgenommen. Die GOP 31530 ist als Zeitzuschlag für ausgewählte Patientengruppen und für geeignete Operationen je 30 Minuten in Verlängerung einer postoperativen Überwachung berechnungsfähig. Sie wird extrabudgetär vergütet und ist mit 77 Punkten je halbe Stunde bewertet; ab der fünften halben Stunde mit 68 Punkten. Die Dauer der postoperativen Überwachung richtet sich nach dem Aufwand der Operation. Aktuell sind je nach Kategorie 30 Minuten bis acht Stunden im EBM vorgesehen (GOP 31501 bis 31507). Künftig ist für bestimmte Patienten oder Operationen ab der Zeitkategorie 5 eine doppelt so lange Nachbeobachtung möglich, zum Beispiel eine Stunde statt 30 Minuten, sechs Stunden statt drei Stunden. Voraussetzung für eine Verlängerung ist jeweils, dass die postoperative Überwachungszeit überschritten wird. Die entsprechenden Zeiten werden im EBM-Abschnitt 31.3.2 ausgewiesen.
Patientengruppe
Die Verlängerung der postoperativen Überwachung durch eine niedrigschwellige Beobachtung ist zunächst nur bei Kindern bis 12 Jahren und Menschen ab 70 mit geriatrischen Versorgungsbedarf und Frailty-Syndrom oder Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Demenz oder Parkinson möglich. Bei den Eingriffen ab einer eineinhalbstündigen Operationszeit (Zeitkategorie 5) kann die verlängerte Nachbeobachtung unabhängig von den Kriterien mit medizinischer Begründung erfolgen. Voraussetzung für eine Verlängerung
ist jeweils, dass die postoperative Überwachungszeit von 0,5 bis 8 Stunden (postoperative Überwachungskomplexe in Abschnitt 31.3.2 EBM) überschritten wird. Eine Ausweitung auf weitere Personen ist geplant. Ebenso soll eine noch umfassendere postoperative Nachbetreuung ermöglicht werden.
Beschluss vom 14. Dezember 2022, Teil D:
Größeres Leistungsspektrum: Neue Kodes im Anhang 2
Das Spektrum an Operationen, die Vertragsärzte durchführen können, wird vergrößert: 196 OPS-Verfahren werden zum 1. Januar neu in den Anhang 2 aufgenommen – allesamt Eingriffe, die bislang ausschließlich stationär möglich sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um ergänzende Eingriffe in den Bereichen der Operationen am Nervensystem, an den Augen, am Herzen, am Verdauungstrakt, an den weiblichen Geschlechtsorganen, an anderen Knochen sowie arthroskopischen Gelenkoperationen und Operationen an der Hand.
Zudem wurde im Zusammenhang mit der Aufnahme von proktologischen Eingriffen gemäß OPS-Kode 5-490.1 eine zusätzliche Bestimmung in die Präambeln der Kapitel 31.2.6 und 36.2.6 zur Begründung der Berechnungsfähigkeit aufgenommen.
Jährliche Aktualisierung des OPS
Die jährliche Aktualisierung des OPS macht eine Anpassung des Anhangs 2 zum EBM erforderlich. Dabei handelt es sich neben der Aufnahme von neuen OPS-Kodes der Version 2023 um redaktionelle Änderungen von einzelnen Bezeichnungen im Vergleich zur Version 2022. Zu den inhaltlichen Änderungen im OPS 2023 zählen u. a. die Aufnahme neuer Kodes für offen chirurgische Eingriffe am Kniegelenk und zur knöchernen Refixation des Kapselbandapparates (5-802.a-b). Zudem wurde ein neuer Kode für eine Gefäßoperation, den popliteopoplitealen Bypass (5-393.63) ergänzt.
Für einzelne neurochirurgische Eingriffe werden zum 1. Januar 2023 die entsprechenden OPS-Kodes im Anhang 2 zum EBM um postoperative Überwachungskomplexe ergänzt. Bei den Änderungen (siehe Übersicht unten) in den laufenden Nrn. 1 bis 14 handelt es sich um redaktionelle Folgeanpassungen aufgrund der Aufnahme der Überwachungskomplexe zu den in der laufenden Nr. 15 gelisteten OPS-Kodes zu den neurochirurgischen Eingriffen. Hierbei wurden die Anmerkungen zu den entsprechenden operativen Gebührenordnungspositionen in den Abschnitten 31.2.10 bzw. 36.2.10 EBM sowie die Leistungslegenden der postoperativen Überwachungskomplexe in den Abschnitten 31.3.2 bzw. 36.3.2 EBM angepasst.
Anpassung des EBM Anhang 2 zum 1. Januar 2022
- EBM Anhang 2 - neue Zeilen ab 1. Januar 2022
- EBM Anhang 2 - gestrichene Zeilen ab 1. Januar 2022
- Relevante Änderungen
Anpassung des EBM Anhang 2 zum 1. Januar 2021
- EBM Anhang 2 - neue Zeilen ab 1. Januar 2021
- EBM Anhang 2 - gestrichene Zeilen ab 1. Januar 2021
- Weitere Änderungen zum Anhang 2 ab 1. Januar 2021
Anpassung des EBM Anhang 2 zum 1. April 2020
Anpassung des EBM Anhang 2 zum 1. April 2019
- EBM Anhang 2 - neue Zeilen ab 1. April 2019
- EBM Anhang 2 - gestrichene Zeilen ab 1. April 2019
- EBM Anhang 2 - relevante Änderungen OPS (PPT KBV)
- EBM Anhang 2 - Detail-Informationen zur Anpassung 2019
Anpassung des EBM Anhang 2 zum 1. April 2018
Alte AOP-Kataloge und Verträge
- Katalog 2024 (1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024)
- AOP-Vertrag nach § 115b SGB V (ab 1. Januar 2024)
- Katalog 2023
- AOP-Vertrag nach § 115b SGB V (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023)
- Katalog 2022
- Katalog 2021
- Katalog 2020 (1. April 2020 bis 31. Dezember 2020)
- Katalog 2020 (1. Januar 2020 bis 31. März 2020)
- Katalog 2019
- Katalog 2018
- Katalog 2017
- Katalog 2016
- AOP-Vertrag nach § 115b SGB V (16. Mai 2014 bis 31. Dezember 2022)
- AOP-Vertrag nach § 115b SGB V (1. Juni 2012 bis 15. Mai 2014)
- Anpassung Katalog zum AOP-Vertrag nach § 115b SGB V zum 1. Januar 2019 (Nordlicht 2/2019)
- Anpassung EBM Anhang 2 an den OPS 2019 (Nordlicht 2/2019)
- Ambulantes Operieren - OPS 2018 (Nordlicht 3/2018)
- Anpassung EBM Anhang 2 an den OPS 2018 (Nordlicht 3/2018)
- Ambulantes Operieren - OPS 2018 (Nordlicht 1/2/2018)
- Ambulantes Operieren OPS 2017 (Nordlicht 3/2017)
- Ambulantes Operieren - Postoperative Nachbehandlung 115b (Nordlicht 3/2017)
- Ambulantes Operieren - OPS 2016 (Nordlicht 3/2016)
- Ambulantes Operieren - Kennzeichnung und Vergütung von Nebenleistungen (Nordlicht 1/2/2014)
- Neues vom ambulanten Operieren (Nordlicht 8/2014)
- Ambulantes Operieren - OPS 2014 (Nordlicht 1/2014)
- AOP-Strukturvertrag zum Jahresende gekündigt (Nordlicht 8/2013)
- Neues beim Ambulanten Operieren (Nordlicht 1/2/2013)
- Vertrag (gültig vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2014)
- Anlagen 1 bis 3a (gültig vom 01.01.2013 bis 31.03.2014)
- Anlagen 1 bis 3a (gültig vom 01.07.2012 bis 31.12.2012)
- Anlagen 1 bis 3a (gültig vom 01.04.2012 bis 30.06.2012)
- Anlage 4 (Quartilsbildung)
- Anlage 5 (Ambulante Anästhesie bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern)
- Anlage 6 (Voraussetzung für medizinisch indizierte Übernachtungen)