Ambulante Operationen

Viele chirurgische Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien.

Für Durchführung und Abrechnung der meisten Leistungen ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung der KVSH erforderlich.

Aktuell

Neuerungen im Zusammenhang mit dem ambulanten Operieren zum 1. Januar 2025

Ihre Ansprechpartner 

Bei Fragen zur Genehmigung bzw. zu Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Qualitätssicherung.

Bei Abrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an das Info-Team der KVSH:

Info-Team

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