Ambulantes Operieren
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität ambulanter Operationen in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll
Ihr Ansprechpartner
Stephanie Purrucker
04551 883 459
Stellvertretung
Carolin Kohn
04551 883 326
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- Antrag ambulantes Operieren
- Anzeige von ausgelagerten Praxisräumen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren
Den AOP-Vertrag nach § 115b SGB V, den AOP-Katalog sowie weitere Informationen zum ambulanten Operieren finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.