Hautkrebsscreening

Seit Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das sogenannte "Hautkrebsscreening". Ferner wurden mit einigen Krankenkassen Verträge abgeschlossen, die das Hautkrebsscreening auch für Versicherte unter 35 Jahren ermöglichen.

Übersicht

Eine Übersicht der Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge haben wir für Sie zusammengestellt.

Weitere Informationen zur Früherkennung von Krebserkrankungen entnehmen Sie der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen des G-BA.

Voraussetzung zur Abrechnung der Leistungen ist eine Genehmigung durch die KVSH, Abteilung Qualitätssicherung

Weitere Informationen zur Genehmigung finden sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.

Verträge

Ihr Ansprechpartner

Anja Oelkers

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