Hautkrebs-Screening
Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte im Abstand von zwei Jahren Anspruch auf die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Einige Krankenkassen bieten ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte unter 35 Jahren an.
Ihr Ansprechpartner
Doris Eppel
04551 883 262
Stellvertretung
Mila Endrulat
04551 883 423
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