Impfvereinbarung
Schutzimpfungen zulasten der Krankenkassen sind gemäß der Impfvereinbarung durchzuführen. Hierbei ist die jeweils gültige Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) beachten.
Vereinbarung
- Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen - gültig ab 1. Januar 2020
- Anlage 1 (Impfziffern) - gültig ab 11. November 2024
- 1. Änderungsvereinbarung - gültig ab 1. April 2023
- 1. Ergänzungsvereinbarung - gültig ab 8. April 2023 bis 31. Dezember 2023
- 2. Ergänzungsvereinbarung - gültig ab 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024
Ihr Ansprechpartner
Thomas Frohberg
04551 883 304