Honorarkonten

Jede Betriebsstätte erhält von der Zulassungsabteilung durch die Zuordnung über das Arztregister eine entsprechende Betriebsstätten-Nummer. Sie ist gleichzeitig ausschlaggebend für die Honorarbuchhaltung und wird ergänzt mit dem Praxisstatus zur Honorarnummer gewandelt. Das heißt, dass je nach Konstellation der Betriebsstätte der Status der Honorarnummer aufsteigend geändert wird. Somit trennen wir die Buchungsvorgänge je nach Zeiträumen und Veränderungen in der Zusammensetzung der Praxismitglieder. Wir geben Ihnen gerne Auskünfte zu sämtlichen Buchungs- und Zahlungsvorgängen, die auf Ihrem Honorarkonto ersichtlich sind und stimmen gemeinsam mit Ihnen Zahlungen und Buchungen ab.

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