Häufigste genehmigungspflichtige Leistungen

Bei den aufgeführten genehmigungspflichtigen Leistungen handelt es sich um eine statistische Auswertung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Dabei werden nur Genehmigungen berücksichtigt, die an mindestens 5 Ärzte und an mindestens 5% der Ärzte des Fachgebietes erteilt wurden. Die genauen fachlichen, apparativen, personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen regeln die jeweiligen Rechtsnormen.

Beim Sonderbedarf und bei Ermächtigungen kann das Leistungsspektrum der genehmigungspflichtigen Leistungen eingeschränkt sein.

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