Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz durch ein ärztliches telemedizinisches Zentrum (TMZ) gesichert werden soll.
Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz im Sinne dieser Vereinbarung ist ein datengeschütztes, zeitnahes Management, das grundsätzlich in Zusammenarbeit zwischen einem primär behandelnden Arzt (PBA) und einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) erfolgt.

Ihr Ansprechpartner

Maike Schwanke

Vertretung

Heike Koschinat

Renate Krupp

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Weitere Informationen finden Sie auf der KBV Themenseite zum Thema "Telemonitoring bei Herzinsuffizienz"

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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