Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz durch ein ärztliches telemedizinisches Zentrum (TMZ) gesichert werden soll.
Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz im Sinne dieser Vereinbarung ist ein datengeschütztes, zeitnahes Management, das grundsätzlich in Zusammenarbeit zwischen einem primär behandelnden Arzt (PBA) und einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) erfolgt.
Ihr Ansprechpartner
Maike Schwanke
04551883453
Vertretung
Heike Koschinat
04551 883 328
Renate Krupp
04551 883 685
Downloads
- Antrag zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen als TMZ
- Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Weitere Informationen finden Sie auf der KBV Themenseite zum Thema "Telemonitoring bei Herzinsuffizienz"