Abrechnung aktuell
Informationen der KVSH rund um das Thema Abrechnung.
Die Bewertung der Leistungen des Mammographie-Screenings im EBM wurde zum 1. Juli angepasst. Hintergrund ist die Anhebung des Overhead-Aufschlags für die Organisation des Früherkennungsprogramms.
KBV - Quartalsüberblick - Hier stellt die KBV einen Quartalsüberblick 3/2024 für Praxen bereit: Sie erhalten damit wichtige Änderungen des aktuellen Kalendervierteljahres auf einen Blick.
Der Paul Albrechts Verlag (PAV) teilt mit, dass es zum 01.07.2024 zwei Änderungen bei den Vordrucken für die kassenärztliche Versorgung geben wird. Betroffen sind die Muster 12, Muster 12 EM und Muster 21.
Um eine möglichst reibungslose Versorgung zu ermöglichen, veröffentlicht die AOK NordWest dazu die folgende Information:
1. Bestellungen für die neuen Muster 12 und 21 können ab dem 27.05.2024 bei PAV aufgegeben werden. Hier ist unbedingt ein deutlicher Hinweis auf der Bestellung mit anzugeben, dass neue Vordrucke gewünscht werden.
2. Ab dem 10.06.2024 werden durch PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
3. Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 01.07.2024 noch alte Muster benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.07.2024 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
4. Die neuen Muster 12 und 21 dürfen erst ab dem 01.07.2024 eingesetzt werden.
5. Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten
Bei ärztlich durchgeführten Heilmittelbehandlungen, zum Beispiel Massagetherapien oder Krankengymnastik, müssen Praxen ab 1. April 2024 höhere Zuzahlungsbeträge von ihren gesetzlich versicherten Patienten einziehen. In dieser Übersicht sind die geänderten Zuzahlungsbeträge dargestellt.
- KBV - Quartalsüberblick - Auf dieser Seite stellt die KBV einen Quartalsüberblick 2/2024 für Praxen bereit: Sie erhalten damit wichtige Änderungen des aktuellen Kalendervierteljahres auf einen Blick:
Zum 1. Januar 2024 ist die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten. Was ist zu beachten und wie wird abgerechnet?
Hinsichtlich der ärztlichen Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren, die sowohl durch eine Hebamme als auch durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betreut werden, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Stellungnahme die Besonderheiten erläutert, an denen sich die Vertragsärzte orientieren können.
Zum 1. Januar 2024 sind zwei neue Leistungen nach den GOP 01681 und 01682 im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz in den EBM aufgenommen worden. Abgerechnet werden können sie aber nur gemäß einer regionalen Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz. In Schleswig-Holstein besteht derzeit keine Kooperationsvereinbarung nach § 73c SGB V.
- KBV - Quartalsüberblick: Auf dieser Seite stellt die KBV einen Quartalsüberblick für Praxen bereit: Sie erhalten damit wichtige Änderungen des aktuellen Kalendervierteljahres auf einen Blick - von A wie Abrechnung bis V wie Verordnungen. Ausgewählte Service-Tipps und Terminhinweise runden das Angebot ab.
Die Untersuchungsergebnisse der organisierten Krebsfrüherkennung sind gesondert zu dokumentieren.Die KBV hatte bereits in 2021 einen Antwortkatalog (FAQ-Katalog) zu gehäuft aufgetretenen Fragen erstellt und nun überarbeitet. Dieser enthält Antworten zu Fragen der
Dokumentation und dem Datenschutz sowie zur Anspruchsberechtigung der Versicherten und zu abrechnungsrelevanten Fragen. Der aktualisierte FAQ-Katalog steht auf den KBV-Themenseiten zu den beiden Programmen unter
www.kbv.de/html/43282.php und www.kbv.de/html/praevention_darmkrebsfrueherkennung.php zum Download bereit.
Befristete Abrechnung von zusätzlichen Stromkosten
Vertragsärztliche Praxen, die Gebührenordnungspositionen aus den Bereichen Radiologie (CT und MRT), Strahlentherapie (Hochvolttherapie) und Dialyse abrechnen und die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen sehr viel Strom benötigen, können für das Jahr 2023 quartalsweise zusätzliche Stromkosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass die zusätzlichen Stromkosten 500 € und mehr betragen.
Die Abrechnung und Antragsstellung erfolgt Quartalsweise. Anspruchsberechtigte Praxen füllen die Selbsterklärung aus und schicken diese unterschrieben im Original per Post an die KVSH.
Die Selbsterklärung ist spätestens zum Ende des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats, abzugeben.
Weitere relevante Informationen finden Sie in dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29. März 2023.
Rückfragen zum Antragsverfahren richten Sie bitte per E-Mail an Abrechnung-Energiekosten@kvsh.de.
Zur Förderung des ambulanten Operierens haben KBV und GKV-Spitzenverband ein erstes Maßnahmenpaket beschlossen. Es beinhaltet neben einer höheren Vergütung für ausgewählte Operationen auch eine Reihe von stationären Eingriffen, die Vertragsärzte ab Januar 2023 erstmals ambulant durchführen können. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite.
Ab dem ersten Quartal 2022 erfolgt die Datenübermittlung quartalsweise. Die Übertragung der Dokumentationsdateien kann jeweils bis zu den folgenden Terminen durchgeführt werden:
- 4. Quartal bis zum 15. Februar
- 1. Quartal bis zum 15. Mai
- 2. Quartal bis zum 15. August
- 3. Quartal bis zum 15. November
KBV-Praxisnachricht "Mehr Zeit für die Datenübermittlung bei Krebsfrüherkennungsprogrammen"