Terminservice- und Versorgungsgesetz
Gesetzlich versicherte Patienten sollen noch schneller einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen. Dazu sieht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, eine Fülle von Maßnahmen vor. Eine Anpassung der Regelungen erfolgte zum 1. Januar 2023 durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.