2. Konkretisierung zum Impfstart ab dem 6. April

Zum Impfstart in der nächsten Woche möchten wir Ihnen mit dem heutigen Newsletter weitere Hinweise und Empfehlungen geben.

29.03.2021

Zu den Themen Einteilung der zunächst begrenzten Impfstoffmenge sowie zum Bestell-ablauf haben wir mit dem Newsletter vom 25.03.2021 informiert. Zum Nachlesen incl. der Vertiefung durch KBV-Informationen besuchen Sie bitte www.kvsh.de/coronavirus. Diesem Newsletter hängt eine gesonderte Information zum BioNTech-Impfstoff an, um deren Beachtung wir bitten.

I. Organisation der Impfungen in den Praxen

Grundsätzlich ist es jedem Arzt, resp. Praxis, freigestellt, spezielle Impfsprechstunden, Impftage oder auch Wochenendtage zum Impfen anzubieten. Über die öffentliche Kommunikation des Landes ist und wird den Bürgern weiter mitgeteilt, dass sie sich gerade zu Impfbeginn nicht selbst an die Praxen wenden sollen. Vielmehr sollte eine Praxis aktiv Termine vergeben. Die KVSH wird zum Impfbeginn nach Ostern dazu nochmals eine Presseerklärung herausgeben.

Planen Sie nur so viele Patienten ein, wie Sie in der Vorwoche Impfstoff bestellt haben und Ihnen von Ihrer Apotheke bestätigt worden ist. Lassen Sie sich möglichst von allen bestellten Personen aktuelle Telefon- oder Mobilnummern für den Fall von Lieferschwierigkeiten oder Mengenreduzierungen geben.

Geben Sie jedem Patienten bei seinem Erstimpfungstermin bereits den Zweittermin. Der Zweittermin soll beim BioNTech-Impfstoff in der 6. Woche nach der Erstimpfung liegen, beim Astra-Impfstoff in der 12. Woche. Beginnen Sie parallel zum Impfstart mit dem Anlegen von Patientenlisten pro Impfstoff, damit Sie für die Nachbestellungen zu Zweitimpfungen pro Impfstoff zu jeder Zeit orientiert sind. Ggf. ist dies auch in Ihrem PVS automatisierbar. Für den Fall, dass Ihre Praxis zum Zweitimpfungstermin Urlaub geplant hat, verkürzen Sie den Impfabstand.

Da die Anmeldeplattform des Landes es nicht umsetzen kann, nur Zweittermine zu vergeben, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass sich Personen, z.B. aus Einrichtungen nach Erstimpfung durch ein mobiles Team, bei Ihnen nur für eine Zweitimpfung melden. Bitte übernehmen Sie dann diese Zweitimpfung.

Legen Sie eine sog. Ad-hoc-Liste mit Mobilnummern von impfwilligen Patienten zunächst der Priogruppen 1 und 2 (mind. Ü70, chronische Erkrankungen) an, die ganz kurzfristig zu einer Impfung kommen können, sofern sich an einem Impftag Restdosen ergeben. Jede Impfung zählt. Restdosen ergeben sich nur aus angebrochenen Fläschchen, die nicht bis zum nächsten Tag aufgehoben werden dürfen.

Hausbesuche: Wie bereits mitgeteilt, sollen bei den kleinen Impfstoffmengen im April und gemäß Priorisierung zunächst immobile und pflegebedürftige Personen geimpft werden, weil diese Gruppe vulnerabel ist und einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet. Impfen Sie möglichst pro pflegebedürftigem Patient zwei impfwillige Kontaktpersonen mit, so dass sich pro Besuch je drei Impfungen ergeben. Zwei Besuche pro Tag bedeutet somit 1 Vial BioNTech-Impfstoff a 6 Dosen. Eine Nachbeobachtungszeit sowie das Mitführen von Notfallmaterialien sind auch bei Besuchen erforderlich.

Die Krankenversicherungskarte ist allein für die Impfung nicht erforderlich. Ärzte dürfen auch im eigenen Urlaub impfen, auch die eGK einlesen, aber keine Kassenleistungen erbringen. Eine bisher in der Praxis unbekannte Person muss im PVS für die Abrechnungsprozesse zur Impfung aufgenommen werden. Auch Privat-Versicherte oder Nicht-Versicherte haben den gleichen kostenfreien Impfanspruch. Entscheidend ist ein Wohnsitz in Deutschland. Mit BioNTech-Impfstoff können Personen ab 16 Jahre, mit Astra-Impfstoff ab 18 Jahre geimpft werden.

Diesem Newsletter ist ein Hinweis zur Rekonstitution des BioNTech-Impfstoffes angehängt. Zusätzlich weisen wir noch einmal auf das Video „Comirnaty Handling“ unter www.kvsh.de/coronavirus hin. Jede MFA, die in Zukunft diesen Impfstoff zur Impfung vorbereitet, sollte sich mit allen Detailinformationen vertraut machen. Der Impfstoff ist besonders sensibel.

II. Impfaufklärung und Beratung

Ärzte sind verpflichtet, jede impfwillige Person zu Nutzen und Risiken einer Impfung aufzuklären und ein Einverständnis einzuholen. Zur Covid-Impfung stehen vom RKI herausgegebene Aufklärungsbögen zu jedem Impfstofftyp (mRNA resp. Vektor) zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Fassungen finden Sie unter www.kvsh.de/coronavirus. Zusätzlich sind diese Bögen in leichter Sprache oder in 20 Fremdsprachen auf der Website des RKI unter www.rki.de zu finden.

Sie können die Aufklärungsblätter ausdrucken und aushändigen, es steht Ihnen aber ebenso frei, das Aufklärungsmaterial auszulegen, auszuhängen, Gruppenaufklärungen oder Einzelberatungen durchzuführen. Gleiches gilt für Einwilligungsbögen. Entscheidend ist, dass die Tatsache der Aufklärung und Einwilligung zweifelsfrei in Ihrem PVS dokumentiert ist. Für Ihnen unbekannte Personen empfehlen wir, in jedem Fall die schriftlichen Materialien zu nutzen, incl. des Anamnesebogens.

Vor jeder Impfung hat eine Prüfung auf Impffähigkeit stattzufinden zum Ausschluss akuter Erkrankungen und/oder Kontraindikationen. Nehmen Sie auch dies in Ihre Dokumentation auf. In den meisten PVS Systemen lässt sich eine Impfdokumentation als Makro oder Textbaustein vorbereiten.

Personen, die unter Antikoagulation stehen, können ohne besondere Voruntersuchungen geimpft werden. Bitte achten Sie darauf, dass die i.m. Impfstelle 2 min fest gedrückt wird und beobachten Sie diese Patienten bzgl. Nachblutungsgefahr. Sie kennen das Verfahren von jeder Blutabnahme.

Jede geimpfte Person ist mindestens 15 min nach der Impfung unter Beobachtung zu halten. Seien Sie auf sehr seltene, aber mögliche allergische Schockreaktionen vorbereitet. Ein Adrenalin-Pen, Braunülen für einen Zugang sowie Infusionslösungen müssen greifbar sein.

Unerwünschte Nebenwirkungen von Impfungen sind beim Gesundheitsamt des Kreises meldepflichtig, in dem der Patient wohnt. Akutreaktionen in Form von Fieber, leichte bis mäßige Reaktionen in den ersten Tagen sowie Schmerzen an der Injektionsstelle gelten nicht als UAW. Für eine Meldung ist der Vordruck des PEI zu nutzen. Sie finden diesen unter www.kvsh.de/coronavirus. Das PEI ist dankbar, wenn Sie das Formular als Kopie auch gleich dorthin weitergeben.

Jeder geimpften Person, die im Besitz eines Smartphones ist, sollte das Herunterladen der App SafeVac 2.0 des PEI empfohlen werden. Die App findet sich im App Store oder bei Google Play und fordert die Geimpften auf, eigene Nebenwirkungen selbst anonym zu melden. Auf diese Weise werden langfristig wichtige Daten zu den verschiedenen Impfstoffen zusammengetragen. Die KVSH bietet Ihnen als Patienteninformation zur App ein Praxisplakat an sowie Flyer, die über das ekvsh-Portal bei der Formularausgabe angefordert werden können.

Begleitend zu diesem Newsletter sind vertiefende KBV-Informationen auf die KVSH-Webseite unter www.kvsh.de/coronavirus eingestellt. Darunter ist auch eine Impfersatzbescheinigung für den Fall eines fehlenden Impfpasses.

Der 3. Newsletter zum Impfstart wird sich mit allen Fragen zu Abrechnung und Surveillance-Dokumentation beschäftigen. Die KVSH wird ihn noch rechtzeitig vor den Feiertagen versenden.

Kurzhinweise zum BioNTech Impfstoff Comirnaty

Bitte machen Sie sich zusätzlich mit der Fachinformation vertraut und sehen Sie sich das Video „Comirnaty-Handling“ unter www.kvsh.de/coronavirus an.

 

Handling

Hinweise

Lagerung

Sofort nach Lieferung im Karton im Kühlschrank bei 2-8 Grad

Der Impfstoff wird aufgetaut angeliefert. Datum und Uhrzeit des kompletten Auftauens muss vermerkt sein.

Haltbarkeit im Kühlschrank unverdünnt

Nicht angebrochene Fläschchen 120 Stunden = 5 Tage ab Auftauprozess

Der Impfstoff ist lichtempfindlich. Nur Einzelflaschen zur Rekonstitution entnehmen

Haltbarkeit des verdünnten Impfstoffes bei Raumtemperatur

6 Stunden

Für Hausbesuche Dosen frisch vorbereiten, fertige 1ml-Injektionsspritzen mit Kanüle versehen und in Kühltasche möglichst erschütterungsfrei mitgeben. Desinfektionsspray, Tupfer und Pflaster dazu geben.

Menge

Pro Fläschchen 6 Dosen

 

Rekonstitution des fertigen Impfstoffes

Impfstoff-Fläschchen (Vial) 10x schwenken, nicht schütteln!! Desinfektion des Stopfens nach Entfernung der violetten Kappe. Verdünnung mit exakt 1,8 ml Kochsalzlösung (wird mitgeliefert). Den Überdruck mit Abziehen von 1,8 ml Luft ausgleichen. Impfstoff nach Kochsalzzugabe nochmals 10x schwenken, nicht schütteln!!!

Handschuhe benutzen. Der fertige Impfstoff soll klar sein, hat eine weißlich graue Farbe.

Für die Herstellung die mitgelieferte 2ml- Spritze und die 21G Kanülen verwenden.

Aus einem Vial 6 Dosen a 0,3 ml in je 1ml- Spritzen aufziehen. Zum Impfen die 25G-Kanülen verwenden.

Restdosen

Immer am selben Tag verimpfen, niemals Restdosen aus mehreren Fläschchen zusammenmischen

Ggf. Personen nach ad-hoc-Liste kurzfristig bestellen

Impfung

Streng i.m. in den Oberarm (Deltoideus-Muskel)

Bei antikoagulierten Patienten 2 min fest die Impfstelle drücken.

„Rekonstitution“ ist der Fachbegriff für „Wiederherstellung“. Der Impfstoff wird seitens des Herstellers für Transport und Lagerung von Kochsalzbestandteilen zunächst befreit. Vor Anwendung wird Kochsalz wieder zugegeben und damit der Impfstoff wiederhergestellt.

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