Frequenzregelung: Jährlicher Nachweis von mindestens 100 Abklärungskolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mindestens 30 histologisch gesicherten Fällen intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome in den letzten 12 Monaten.
Fortbildungsverpflichtung: Jährlicher Nachweis der regelmäßigen Teilnahme (mindestens 2 Mal pro Halbjahr) an interdisziplinären Fallkonferenzen (z.B. Tumorkonferenzen). Die Teilnahme kann durch persönliche Anwesenheit oder in begründeten Ausnahmefällen per Videokonferenz erfolgen. Alternativ können 10 Fortbildungspunkte themenbezogen in 2 Jahren anerkannt werden. Für das Selbststudium von Fachliteratur können keine Fortbildungspunkte anerkannt werden.