Abklärungskolposkopie
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Abklärung auffälliger Befunde zur Früherkennung des Zervixkarzinoms durch eine Differenzialkolposkopie (Abklärungskolposkopie) gesichert werden soll.
Ihr Ansprechpartner
Carolin Kohn
04551 883 326
Stellvertretung
Stephanie Purrucker
04551 883 459
Downloads
- Antrag Abklärungskolposkopie
- Qualitätssicherungsvereinbarung
- Einzelnachweis Kolposkopien
- Erklärung Appartegemeinschaft
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |