Arthroskopie

Diese Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).

Ihr Ansprechpartner

Kathrin Kramaschke

Stellvertretung

Astrid Patscha

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