Manuelle Medizin
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 30.2.1 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Manuellen Medizin.
Ihr Ansprechpartner
Tanja Glaw
04551 883 332
Stellvertretung
Kevin Maschmann
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