Manuelle Medizin
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 30.2.1 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Manuellen Medizin.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 30.2.1 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der Manuellen Medizin.