Delegations-Vereinbarung/Nichtärztliche Praxisassistenten

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung ärztlich angeordneter in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen sowie in der Vertragsarztpraxis durch den nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPa) gesichert werden soll.

Ihr Ansprechpartner

Kathrin Kramaschke

Stellvertretung

Astrid Patscha

Downloads

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.
© 2024 KVSH