Delegations-Vereinbarung/Nichtärztliche Praxisassistenten
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung ärztlich angeordneter in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen sowie in der Vertragsarztpraxis durch den nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPa) gesichert werden soll.