In der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung wird die extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (ESWL) geregelt.
Fachärzte für Urologie
Selbstständige Durchführung von mindestens 200 Harnstein-Stoßwellenlithotripsien
Durchführung von mindestens 20 perkutanen Nephrostomien und mindestens 20 retrograden Sondierungen der Ureteren als Techniken der Harnableitung (entfällt bei Fachärzten für Urologie)
Genehmigung zur Abrechnung sonographischer Untersuchungen der Urogenitalorgane (ohne weibliche Genitalorgane) und Genehmigung zur Röntgendiagnostik des Harntraktes
Es müssen räumliche und apparative Voraussetzungen erfüllt werden (gem. Erklärung zur Durchführung und Abrechnung von ESWL).