Gesund schwanger

Der Vertrag „Gesund schwanger“ wurde nach § 140a SGB V mit verschiedenen Kassen geschlossen, um Frühgeburten zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner

Heike Koschinat

Stellvertretung

Renate Krupp

Downloads

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.

© 2024 KVSH