Hausarztzentrierte Versorgung

Der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit der Knappschaft wurde nach § 73b SGB V geschlossen, um eine qualitätiv bessere Versorgung und Koordinierung im hausärztlichen Sektor zu fördern und Kosten zu senken.

Ihr Ansprechpartner

Heike Koschinat

Stellvertretung

Renate Krupp

Downloads

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.

© 2024 KVSH