HIV-Präexpositionsprophylaxe

In dieser Vereinbarung werden der Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Voraussetzungen an die fachliche Befähigung der behandelnden Vertragsärzte zu einer leitlinienorientierten Durchführung der oralen HIV-Präexpositionsprophylaxe nach § 20j SGB V gemäß dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geregelt.

Ihr Ansprechpartner

Astrid Patscha

Stellvertretung

Kathrin Kramaschke

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