HIV-Präexpositionsprophylaxe
In dieser Vereinbarung werden der Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Voraussetzungen an die fachliche Befähigung der behandelnden Vertragsärzte zu einer leitlinienorientierten Durchführung der oralen HIV-Präexpositionsprophylaxe nach § 20j SGB V gemäß dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geregelt.
Ihr Ansprechpartner
Astrid Patscha
04551 883 340
Stellvertretung
Kathrin Kramaschke
04551 883 380
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Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |