Hörgeräteversorgung Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern soll sicherstellen, dass die Steuerung und Durchführung der Betreuung von schwerhörigen Patienten mit Hörgeräten dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.

Ihr Ansprechpartner

Christina Bernhardt

Stellvertretung

Dagmar Martensen

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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