Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)
Diese Vereinbarung regelt die Anforderung an die fachliche Befähigung, die räumliche und apparativ-technische Ausstattung, die hygienischen Anforderungen und die Dokumentation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der intraviterealen Medikamenteneingabe (IVM) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.