Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Diese Vereinbarung regelt die Anforderung an die fachliche Befähigung, die räumliche und apparativ-technische Ausstattung, die hygienischen Anforderungen und die Dokumentation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der intraviterealen Medikamenteneingabe (IVM) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.

Ihr Ansprechpartner

Stephanie Purrucker

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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