3-jährige kontinuierliche ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung eines Arztes, der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang für die Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie befugt ist.
Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von
- 1000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre sowie
- von 300 therapeutischen Katherinterventionen an Koronararterien unter Anleitung* innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung zur Genehmigung der Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie.
Fachkunde im Strahlenschutz für das Gebiet „Gefäßsystem des Herzens“.