Kurative Mammographie
Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung) ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der kurativen Mammographie gesichert werden soll.
Ihr Ansprechpartner
Sandra Sachse
04551 883 302
Stellvertretung
Stefani Schröder
04551 883 930
Downloads
- Antrag zur Ausübung von Mammographien
- Erklärung Appartegemeinschaft
- Hinweise für die Ärztin/den Arzt zur Beurteilung von Mammographieaufnahmen nach Abschnitt C der Mammographie-Vereinbarung nach §135 Abs. 2 SGB V
- Hinweise für die Ärztin/den Arzt zur Beurteilung einer Fallsammlung zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung nach Abschnitt D der Mammographie-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur kurativen Mammographie