Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) mittels Laser gesichert werden soll.

Ihr Ansprechpartner

Dagmar Martensen

Stellvertretung

Christina Bernhardt

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