MRSA
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und zur ambulanten Eradikationstherapie von mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) besiedelten und infizierten Patienten sowie von Risikopatienten - im Folgenden MRSA-Leistungen genannt - gesichert werden soll.