Nuklearmedizin
Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik/-therapie regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Nuklearmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung.
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Christine Sancion
04551 883 533
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Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |