Nuklearmedizin

Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik/-therapie regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Nuklearmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung.

Ihr Ansprechpartner

Timo Dröger

Stellvertretung

Sandra Sachse

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