Otoakustische Emissionen

Die Durchführung und Abrechnung der Bestimmungen der otoakustischen Emissionen setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus. Die Voraussetzungen sind in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung geregelt.

Ihr Ansprechpartner

Doris Eppel

Stellvertretung

Melissa Martens

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Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

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