Psychosomatische Grundversorgung
Die Psychosomatische Grundversorgung ist Bestandteil der Psychotherapie-Vereinbarung, dort sind die Voraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung der Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) geregelt.