Rhythmusimplantat-Kontrolle
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der Rhythmusimplantat-Kontrolle (Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines Kardioverters beziehungsweise Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie) gesichert werden soll.
Ihr Ansprechpartner
Maike Schwanke
04551883453
Vertretung
Heike Koschinat
04551 883 328
Renate Krupp
04551 883 685
Downloads
- Antrag Rhythmusimplantat-Kontrolle
- Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle
- Anlage 31 - telemedizinische Leistungen
- Allgemeine Informationen zur neuen Vereinbarung zum 1. Oktober 2018
- Mitteilung Deutsches Ärzteblatt 33-34 Rhythmusimplantat-Kontrolle
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |