Vorliegen der Fachkunde im Strahlenschutz.
Fachärztlich tätige Ärzte müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:
- Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der fachgebietsspezifischen Nahbestrahlungs-, Weichstrahl- und Orthovolttherapie durch eine Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung
oder folgende Nachweise erbringen:
- für die Nahbestrahlungstherapie eine mindestens sechsmonatige ständige Tätigkeit in der Strahlentherapie unter der Leitung eines dazu ermächtigten Arztes
- für die Weichstrahltherapie eine mindestens sechsmonatige* ständige Tätigkeit in der Strahlentherapie von Hautkrankheiten unter der Leitung eines dazu ermächtigten Arztes
- für die Orthovolttherapie eine mindestens zwölfmonatige** ständige Tätigkeit in dieser Strahlentherapie unter der Leitung eines dazu ermächtigten Arztes
- für die Brachytherapie eine mindestens sechsmonatige ständige Tätigkeit in der Brachytherapie des jeweiligen Organbereichs unter der Leitung eines dazu ermächtigten Arztes.
- erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium.
*Die nachzuweisenden Zeiten dafür können innerhalb der nachzuweisenden Zeiten für die Orthovolttherapie abgeleistet werden.
**Es können Tätigkeitszeiten von bis zu sechs Monaten in der Nahbestrahlungs- und / oder Weichstrahltherapie angerechnet werden.