Transurethrale Botulinumtoxin-Therapie

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt in der Präambel zum Abschnitt 8.3 die Voraussetzungen zu Durchführung und Abrechnung der transurethralen Therapie mit Botulinumtoxin.

Ihr Ansprechpartner

Abrechnungsabteilung

Abrechnung-Genehmigung@kvsh.de

Fax: 04551/883-7959

Downloads

© 2024 KVSH