Zweitmeinungsverfahren

Durch eine zweite ärztliche Meinung sollen medizinisch nicht notwendige planbare Eingriffe vermieden werden. Dem Patienten wird damit die Möglichkeit zur partizipativen Entscheidungsfindung gegeben. Ausgenommen sind Operationen die aufgrund bösartiger Erkrankungen notwendig werden, zum Beispiel Gebärmutterkrebs oder Tumoren der Gaumen- und/oder Rachenmandeln.

Ihr Ansprechpartner

Sandra Sachse

Stellvertretung

Stefani Schröder

Downloads

Wichtiger Hinweis

Bei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen.

© 2024 KVSH