Zweitmeinungsverfahren
Durch eine zweite ärztliche Meinung sollen medizinisch nicht notwendige planbare Eingriffe vermieden werden. Dem Patienten wird damit die Möglichkeit zur partizipativen Entscheidungsfindung gegeben. Ausgenommen sind Operationen die aufgrund bösartiger Erkrankungen notwendig werden, zum Beispiel Gebärmutterkrebs oder Tumoren der Gaumen- und/oder Rachenmandeln.
Ihr Ansprechpartner
Sandra Sachse
04551 883 302
Stellvertretung
Stefani Schröder
04551 883 930
Downloads
- Antrag zur Durchführung und Abrechnung des Zweitmeinungsverfahrens gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL)
- Teilnehmende Ärzte (Hüftgelenkersatz)
- Teilnehmende Ärzte (Gebärmutterentfernung)
- Teilnehmende Ärzte (Schulterarthroskopie)
- Teilnehmende Ärzte (Mandeloperation)
- Teilnehmende Ärzte (Implantationen einer Knieendoprothese)
- Teilnehmende Ärzte (Eingriffe an der Wirbelsäule)
- Teilnehmende Ärzte (Eingriffe am Herzen)
- Teilnehmende Ärzte (Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators)
- Teilnehmende Ärzte (Cholezystektomie)
- Patientenmerkblatt zum Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen