Tonsillotomie
Ziel dieses Vertrages ist die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung von Kindern zwischen dem zweiten und siebten Lebensjahr durch den Einsatz der Tonsillotomie und damit die Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe. Gilt nur für Versicherte der Bahn-BKK.
Ihr Ansprechpartner
Christina Bernhardt
04551 883 470
Stellvertretung
Dagmar Martensen
04551 883 687
Downloads
- Antrag für operativ tätige Ärzte
- Antrag für konservativ tätige Ärzte
- Antrag für Anästhesisten
- Tonsillotomie Vertrag Bahn-BKK
- Ergänzungsvereinbarung Tonsillotomie Vertrag Bahn-BKK
- 1. Änderungsvereinbarung
- 2. Änderungsvereinbarung
- 3. Änderungsvereinbarung
- 4. Änderungsvereinbarung
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Seite der Abteilung Struktur und Verträge.