Praxisnetze können zwei verschiedene Förderungen beantragen:
- Strukturfonds: Förderung strukturierter interdisziplinärer Versorgung durch regionale Praxisnetze
Die KVSH gewährt anerkannten Praxisnetzen aus Mitteln des Strukturfonds für Maßnahmen zum Aufbau und Unterhalt effizienter Strukturen bei Erfüllung der Voraussetzungen unabhängig von Anerkennungsstufen eine jährliche Förderung von 20.000 € sowie weiteren 20.000 €, wenn mittels Mitgliederliste nachgewiesen ist, dass sowohl Fachärzte (inkl. Psychotherapeuten) als auch Hausärzte im Netz vertreten sind. Der Anteil der jeweiligen Gruppe soll nicht unter 1/3 betragen.
- HVM-Regelung für Praxisnetze
Mitgliedsärzte in von der KVSH anerkannten Praxisnetzen, die der KVSH mittels der Anlage 4 der Richtlinie der KVSH zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V als Teilnehmer gemeldet wurden, erhalten einen Aufschlag gemäß HVM der KVSH Teil B in der jeweils gültigen Fassung.
Welche Voraussetzungen müssen Praxisnetze erfüllen, um eine Förderung zu erhalten?
Nur anerkannte Praxisnetze können gefördert werden.
- Die Förderung über den Strukturfonds beantragen Praxisnetze mit einem "Kreuz" im Antrag auf Anerkennung des Praxisnetzes (Anlage 3 Nummer 8.1). Sobald die Anerkennung durch die KVSH erfolgt, wird auch die Förderung an das Netz ausgezahlt.
- Für die Förderung durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVSH meldet die Geschäftsführung des Netzes die Netzärzte mittels Mitgliederliste (Anlage 4 der Richtlinie) an die KVSH. Nach der Anerkennung des Praxisnetzes meldet die Geschäftsführung jede Änderung der Mitglieder in einer Praxis an die KVSH.