Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein neues Behandlungsangebot für Patienten, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden. Das Besondere: Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Erstmals übernehmen Vertragsärzte und Krankenhausärzte damit gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung – und das zu gleichen Rahmenbedingungen.

ASV-Verzeichnis

Nähere Informationen zu den ASV-Teams in Schleswig-Holstein finden Sie im ASV-Verzeichnis unter www.asv-servicestelle.de/home/asv-verzeichnis

Informationsmaterial

Meldung zur Teilnahme

Zur ASV berechtigte Leistungserbringer haben ihre Teilnahme an der ASV den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft zu melden. Sie müssen dabei den Erkrankungs- und Leistungsbereich angeben, auf den sich die Berechtigung erstreckt.

Meldung an die KVSH

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
- Arztregister -
Bismarckallee 1- 6
23769 Bad Segeberg

Teilnahmeformulare

Anlagen

Änderungsmitteilung
 

Abrechnung über die KVSH

Die Leistungen der ASV (Voraussetzung ASV-Berechtigung) werden unmittelbar von der Krankenkasse vergütet; Leistungserbringer können die Kassenärztlichen Vereinigung gegen Aufwendungsersatz mit der Abrechnung von Leistungen der ASV beauftragen.

Für eine Beauftragung zur Abrechnung der KVSH bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Diese können Sie unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung an folgende Adresse senden:

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
- Struktur & Verträge -
Bismarckallee 1-6
23795 Bad Segeberg

Ihr Ansprechpartnerin - Zulassung

Jennifer Müller

Ihr Ansprechpartner - Abrechnung

Michael Breitkreutz

Ihre Ansprechpartnerin - Vereinbarung zur Abrechnung über die KVSH

Carola Heske

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