Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein neues Behandlungsangebot für Patienten, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden. Das Besondere: Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Erstmals übernehmen Vertragsärzte und Krankenhausärzte damit gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung – und das zu gleichen Rahmenbedingungen.
ASV-Verzeichnis
Nähere Informationen zu den ASV-Teams in Schleswig-Holstein finden Sie im ASV-Verzeichnis unter www.asv-servicestelle.de/home/asv-verzeichnis
Informationsmaterial
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - ASV
- Service-Broschüre zur ASV
- Checkliste zur ASV-Teilnahme
- Hintergrundinformationen zur ASV
- Internetangebot der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur ASV
Meldung zur Teilnahme
Zur ASV berechtigte Leistungserbringer haben ihre Teilnahme an der ASV den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft zu melden. Sie müssen dabei den Erkrankungs- und Leistungsbereich angeben, auf den sich die Berechtigung erstreckt.
Meldung an die KVSH
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
- Arztregister -
Bismarckallee 1- 6
23769 Bad Segeberg
Teilnahmeformulare
Anlagen
Änderungsmitteilung
Abrechnung über die KVSH
Die Leistungen der ASV (Voraussetzung ASV-Berechtigung) werden unmittelbar von der Krankenkasse vergütet; Leistungserbringer können die Kassenärztlichen Vereinigung gegen Aufwendungsersatz mit der Abrechnung von Leistungen der ASV beauftragen.
Für eine Beauftragung zur Abrechnung der KVSH bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Diese können Sie unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung an folgende Adresse senden:
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
- Struktur & Verträge -
Bismarckallee 1-6
23795 Bad Segeberg
Ihr Ansprechpartnerin - Zulassung
Jennifer Müller
04551 883 908
Ihr Ansprechpartner - Abrechnung
Michael Breitkreutz
04551 883 398