2. Impf-Update

Ab sofort können impfstoffspezifische Rezepte ausgestellt werden.

16.04.2021

2. Impf-Update (16. April 2021)

  • Ab sofort können impfstoffspezifische Rezepte ausgestellt werden. Mit der nächsten Bestellung (Mo 19.4. bis Di 12 Uhr) geben Sie bitte den Impfstoffnamen sowie die Anforderungsmenge an. Der Kostenträger ist unverändert das BAS.
    Beispiel: 30 Dosen Comirnaty plus Impfzubehör und 50 Dosen Vaxzevria plus Impfzubehör

Die Bestellmenge takten Sie bitte nach Ihren organisatorischen Möglichkeiten. Sie ist generell nach oben nicht begrenzt, die Auslieferungsmenge allerdings nach wie vor. Ärzte erhalten in der Woche vom 19.4. bis 23.4.. mindestens 3 Vials BioNTech (18 Dosen) und/oder mindestens 1 Vial Astra-Impfstoff (10 Dosen). Die geringen Liefermengen in dieser 16. KW sind eine Ausnahmesituation. Ab der Folgewoche sind deutliche und kontinuierliche Mengenerhöhungen angekündigt.

Bitte bestellen Sie Patienten erst ein, wenn Sie von Ihrer Apotheke Ihre Liefermenge genannt bekommen haben. Gemäß Lieferablauf und Informationsstand der Apotheken ist dies jeweils erst immer ab Donnerstag einer Woche möglich. Sie vermeiden so Chaos durch Bestellen und Abbestellen von Patienten bei noch wechselnden Impfstoffmengen. Wir empfehlen zudem, jeweils ein neues Bestellrezept erst bei Impfstofflieferung der Apotheke mitzugeben. Vorzeitige Apothekenabsprachen sind nicht möglich. Apotheken bekommen selbst erst kurzfristig ihre Mengen mitgeteilt und haben keinen Einfluss auf den Gesamtlieferprozeß.

  • Die KBV hat bei BMG, PEI und STIKO eine haftungsrechtliche Unklarheit bei der Impfung mit AstraZeneca-Impfung bei unter 60-Jährigen vorgetragen. Es wurde zugesagt, zügig eine gesetzliche Klarstellung im sich gerade im Bearbeitungsprozess befindlichen Infektionsschutzgesetz vorzunehmen, ebenso eine Anpassung der entsprechenden Empfehlungsformulierungen der STIKO inkl. der Aufklärungsmerkblätter. Dennoch greift weiterhin die Staatshaftung einer öffentlich empfohlenen Impfung unabhängig von möglichen wechselnden STIKO-Altersempfehlungen. Bitte impfen Sie Personen mit Vektorimpfstoffen, die sich zur Impfung mit diesem Impfstoff eignen und bereit dazu sind. Die Haftungsfreistellung wird sich dann voraussichtlich ebenso auf die STIKO-Empfehlung zu den Impfabständen beziehen, womit dann für Sie eine Flexibilität im Rahmen des Zulassungsspielraumes jedes Impfstoffes gegeben ist.
  • Einen festen Verteilungsschlüssel für Impfstoffe an die Apotheken gibt es nicht. Es wird über den Großhandel weitgehend der 3,5 %-Anteil für Schleswig-Holstein eingehalten. Am Auslieferungsprozeß in Schleswig-Holstein sind 5 Großhändler beteiligt mit jeweils einer unterschiedlichen Anzahl von Partnerapotheken. Es kann also vorkommen, dass in benachbarten Praxen bei gleicher Bestellmenge unterschiedliche Liefermengen ankommen. Die KVSH sowie Apothekerkammer  und -verband haben darauf keinen Einfluss. Apotheken mit Sitz in anderen Bundesländern dürfen keinen Covid-Impfstoff nach SH liefern. Praxen, die für andere Impfstoffe eine Lieferapotheke in einem anderen Bundesland haben, werden gebeten, sich eine hiesige Lieferapotheke zu suchen.
  • Die Frage des Handlings der Priorisierung ist insbesondere in Bezug auf einen freieren Umgang bzgl. des Impfstoffs von Astra Zeneca aktuell in Bewegung, valide Aussagen werden jedoch erst im Lauf der kommenden Woche möglich. Es wird offenbar allgemein verstanden, dass Astra Zeneca seitens der Patienten auf einen erhöhten Aufklärungsbedarf trifft und demgegenüber Erleichterungen im Umgang eingebracht werden sollten. Wir werden dazu im Newsletter in der nächsten Woche berichten können. In der kommenden Woche gilt allein der Hinweis, dass angebrochene Violen auch unterhalb der Prio 2 verimpft werden können.
  • Sofern Kinderärzte, KJ-Psychiater sowie Gynäkologen in der kommenden Woche AstraZeneca-Impfstoff geliefert bekommen, weil dieser noch zwangsweise mitgeliefert wird, können diese Fachgruppen (und nur diese) den Impfstoff an eine nächstgelegene impfende Praxis weitergeben. Abgabe und Annahme quittieren Sie sich bitte sofort gegenseitig und bewahren jeweils die Quittungen auf, damit zu einem späteren Zeitpunkt auf Nachfrage der Impfstofftransfer sicher nachgewiesen werden kann. Bitte verwerfen Sie keinen Impfstoff! Apotheken nehmen keine überschüssigen Impfstoffe zurück. Diese Abgabe-Annahme-Option gilt ausschließlich für die kommende Woche, da ab jetzt impfstoffspezifisch bestellt wird.
  • Die Impfzentren in Schleswig-Holstein werden voraussichtlich zum 31.07.2021 schließen. Aus diesem Grunde sind diese Woche die Erstimpfungen mit AstraZeneca Impfstoff beendet worden, weil die Zentren weiterhin mit einem 12-Wochen-Abstand für die Zweitimpfungen planen. Personen, die bereits in einem Zentrum einen Erst- oder Zweitimpfungstermin haben, sollten diese Termine wahrnehmen, da für die Praxen momentan die Impfstoffsituation zu Zweitimpfungen noch nicht betraubar ist.
  • Das Ausdrucken von Klebeetiketten mit Chargennummern scheitert momentan häufig an der Überlastung der Webseite der Firma BioNTech. Sofern Sie nichts erreichen, bleibt nur der manuelle Eintrag im Impfpass.
  • Sofern bei Patienten nach der Erstimpfung mit AstraZeneca-Impfstoff aus Altersgründen oder wegen problematischer Reaktionen die Zweitimpfung mit BioNTech erfolgen soll, rechnen Sie diese mit der Pseudoziffer für die BioNTech-Zweitimpfung ab. Sofern sich herausstellen sollte, dass in diesen Fällen eine Drittimpfung notwendig ist, wird eine neue zusätzliche Pseudoziffer zur Verfügung gestellt.
  • Wir möchten Sie darüber informieren, dass es in dem Newsletter vom 31.03.2021 (3. Konkretisierung zum Impfstart) einen Fehler in der Übersicht der Pseudoziffern gab. Dieser bezieht sich nur auf die Impfstoffe AstraZeneca und Moderna. Moderna hat die Endziffer 2, AstraZeneca die Endziffer 3, nicht umgekehrt. Die korrekte Übersicht haben wir Ihnen als Anlage nochmals beigefügt. Tauschen Sie diese bitte in Ihren Unterlagen aus. Eine vollständige Übersicht finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.kvsh.de oder in den aktuellen KBV-Vorgaben zur Impfverordnung.

Die KVSH wird auch künftig immer am Freitag Ihnen Informationen zum Impfen für die Folgewoche zukommen lassen.

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