22. Impf-Update
Auffrischungsimpfungen bei mRNA – Vorgeimpften, Auffrischungsimpfungen bei Vektor-Vorgeimpften, Impfzentren – Zweitimpfungen in Praxen, Aufklärungsbögen angepasst, Überschüssige Impfstoffe, Pseudoziffern für Auffrischungsimpfungen, Surveillance-Portal, Verfügbarkeit von Grippe-Impfstoffen, Corona-Impfkampagne – Postkartenaktion der KVSH
Auffrischungsimpfungen bei mRNA – Vorgeimpften
Die politischen Diskussionen um die Auffrischungsimpfungen lassen nicht nach und erreichen inzwischen die Dimension der Nachimpfungen für die komplette Bevölkerung. Hierzu gibt es bisher keinerlei veröffentlichte Evidenz. Dementsprechend liegt auch keine STIKO-Empfehlung vor. Es verdichten sich allerdings die Hinweise in laufenden klinischen Studien, dass insbesondere bei älteren und vulnerablen Menschen die Titer nach 6 Monaten abfallen, sodass das Risiko von Reinfektionen mit Krankheitsbild ansteigen könnte.
Unter diesen Gesichtspunkten ist jetzt eine Auffrischungsimpfung nur für folgenden Personenkreis und generell im Abstand von 6 Monaten nach Abschluss der Erstserie vorgesehen:
- Bewohner in Pflegeheimen und Pflegebedürftige in der Häuslichkeit
- Personen über 80 Jahre
- Personen mit schwerwiegender Immundefizienz, z. B. Organtransplantierte, Dialysepatienten, Patienten unter Cytostase, HIV etc.
- Personen in ausgewählten Einrichtungen (Hier kommen ab dem 1. Oktober 2021 mobile Teams zum Einsatz, sofern sich diese Personen nicht vorher bei ihren Ärzten gemeldet haben)
Zu allen anderen Personen kann eine Empfehlung der STIKO abgewartet werden. Die Inzidenz bei geimpften Personen bewegt sich momentan im einstelligen Bereich.
Auffrischungsimpfungen bei Vektor-Vorgeimpften
Die Impfungen mit AstraZeneca sind im April begonnen worden, die meisten Praxen haben den im April von der STIKO empfohlenen maximalen Impfabstand von drei Monaten eingehalten, d. h. die Impfserie dieser Personen ist erst im Juni/Juli beendet worden. Geht man nun davon aus, dass auch dieser Personenkreis eine mRNA-Nachimpfung erhalten soll, so wird dies erst Ende 2021/ Anfang 2022 erforderlich werden. Somit kann auch hierzu die Prüfung der Evidenzlage abgewartet werden. Bitte weisen Sie Ihre vektorgeimpften Patienten darauf hin, dass ihre Auffrischungsimpfung nicht jetzt erfolgt. Es kann allerdings ab Oktober Einzelfälle aus AZ-Impfserien der Impfzentren geben, die sich in den Praxen melden.
Impfzentren – Zweitimpfungen in Praxen
Wie bekannt schließen die Impfzentren in Schleswig-Holstein am 26. September 2021, ggf. wird das Land einzelne Impflinien in Reserve stellen, wo dies möglich ist. Bis dahin werden noch Erstimpfungen mit BioNTech vorgenommen. Dies bedeutet, dass sich diese Personen zur Zweitimpfung in einer Praxis anmelden müssen. Inzwischen haben sich ca. 400 Praxen in der Arztsuche der KVSH als Impfpraxen registrieren lassen, die bereit sind, diese Zweitimpfungen durchzuführen. Es kann damit in jedem Fall für jede Person eine Zweitimpfung gewährleistet werden. Somit besteht auch keine Notwendigkeit mehr für die Fortführung der Praxisimpfliste der KVSH.
Aufklärungsbögen angepasst
Das RKI hat die mRNA-Aufklärungsbögen angepasst, speziell in Bezug auf die Impfung der Jugendlichen. Die neuen Materialien finden Sie auf der Webseite des RKI oder unter impfen-sh.de
Überschüssige Impfstoffe
Die nachlassende Impfbereitschaft bedingt, dass angebrochene Vials oder gar ganze Vials in Praxen übrigbleiben und die Haltbarkeit überschritten wird. Die Option für die Rückgabe von Vaxzevria an die Impfzentren (16.Impf-Update) ist inzwischen abgelaufen, es können aber noch in den nächsten 14 Tagen ungeöffnete Vials von Comirnaty und Johnson & Johnson zurückgegeben werden. Bitte bestellen Sie Ihre Mengen möglichst so, dass der Bedarf gerade gedeckt wird. Keine Auffrischungsimpfung ist jetzt dringlich.
Pseudoziffern für Auffrischungsimpfungen
Die KBV hat die neuen Pseudoziffern festgelegt, die allerdings immer noch unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Corona-Impfverordnung stehen. Die Ziffern werden seitens Ihrer Softwarehäuser mit einem Sonder-Update eingespielt. Wir stellen in diesem Update die wesentlichen Ziffern vor, die Sie ab 1. September 2021 nutzen können.
88331K | Auffrischungsimpfung mit Comirnaty (Indikation Pflegeheim) |
88331R | Auffrischungsimpfung mit Comirnaty (allgemein) |
88331X | Auffrischungsimpfung mit Comirnaty (berufliche Indikation) |
88323 | Besuch im Rahmen einer Impfung |
88324 | Besuch einer weiteren Person in derselben soz. Gemeinschaft oder Einrichtung (Mitbesuch) |
Surveillance-Portal
Ab Montag, den 30. August 2021 ist das eKVSH-Portal freigeschaltet für die Surveillance der Auffrischungsimpfungen. Die Vorgabe des täglichen Eintrages gilt auch für die Auffrischungsimpfungen.
Verfügbarkeit von Grippe-Impfstoffen
Die Firma Sanofi teilt die Auslieferung der vorbestellten Influenza-Impfstoff-Dosen mit. Danach erfolgt die erste Teillieferung von Vaxigrip ab der 36. KW, von Efluelda ab der 37. KW. Die zweiten Teillieferungen sind für die Wochen 42 und 43 vorgesehen. Unverändert gibt es keine Hinweise der STIKO zum Abstand oder zur Parallelimpfung zur Covid-Impfung.
Corona-Impfkampagne – Postkartenaktion der KVSH
Mit einer Postkartenaktion ruft die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein die bislang Ungeimpften auf. Dabei steht die Wiedererlangung von Freiheiten durch die Impfung im Vordergrund. Die Aktion richtet sich vor allem an junge Erwachsene, bei denen die Inzidenzen vergleichsweise hoch sind. Wir bitten Sie herzlich um Unterstützung, indem Sie die Postkarten in Ihren Praxen auslegen. Diese können Sie kostenfrei über das eKVSH-Portal im Bereich „Service /Formularbestellung“ beziehen (www.eKVSH.de). Sie haben die Möglichkeit, entweder nur die Postkarten oder ein Bundle aus Karten und Aufsteller zu bestellen. Die Motive finden Sie im eKVSH-Portal.Tragen Sie bitte mit dazu bei, noch mehr Menschen auf das Impfangebot aufmerksam zu machen. Herzlichen Dank!