24. Impf-Update

Auffrischungsimpfungen – Moderna-Impfstoff – Abrechnungsübersicht – Postkartenaktion „Lass‘ dich impfen!“

10.09.2021

Auffrischungsimpfungen

Mit einem zweiten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 06.09. wird der Personenkreis, der Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat, nochmals erweitert. Dieser umfasst jetzt zusätzlich

  • Personen ab 60 Jahren „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“
  • Personal und weitere Beschäftigte in Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen
  • Personal des Rettungsdienstes
  • Medizinisches Personal im ambulanten und stationären Bereich

Rechtlich bindend ist der GMK-Beschluss allerdings nicht. Die maßgebliche Corona-Impfverordnung enthält einen Anspruch auf Auffrischungsimpfungen ohne Beschränkung auf bestimmte Gruppen. Selbstverständlich ist auch jede Auffrischungsimpfung freiwillig.

 

Alle Auffrischungsimpfungen sollen mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Zudem muss die vollständige Erst-Impfserie mindestens 6 Monate zurückliegen. Eine STIKO-Empfehlung wird noch im September erwartet.

Für die Auffrischungsimpfungen gilt ebenso wie für die Erst- und Zweitimpfungen die Vorgabe des Eintrags in das Surveillance-Portal maximal innerhalb von 24 Stunden. Wir bitten Sie, dies unbedingt vorzunehmen, da politische Entscheidungen zu weiteren Lockerungen von diesen täglichen Einträgen abhängen.

Moderna-Impfstoff

Das Land Schleswig-Holstein teilt mit, dass Spikevax von Moderna nach Angabe des Bundesgesundheitsministeriums voraussichtlich ab Oktober über die Apotheken bezogen werden kann. Bitte stimmen Sie sich mit Personen ab, die eine Moderna-Erstimpfung erhalten haben, dass eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung frühestens im Oktober geschehen kann. Sobald uns Bestellinformationen zugehen, geben wir diese an Sie weiter.

Abrechnungsübersicht

Neu aufgenommen ist die Ziffer 88355 für den Nachtrag einer Covid-Impfung im Impfpass, die nicht in der eigenen Praxis vorgenommen wurde.

Die aktualisierte, von der KBV erstellte Übersicht auf einem Blatt zu allen Impfziffern finden Sie auf www.kvsh.de/corona

Postkartenaktion „Lass‘ dich impfen!“

Wir rufen mit der Postkartenaktion speziell die Gruppe der jungen Erwachsenen zum Impfen gegen das Coronavirus auf, die sich aufgrund diverser Vorbehalte noch nicht impfen ließ und momentan die höchsten Inzidenzen hat. Wir bitten Sie weiterhin um Unterstützung, indem Sie die Postkarten in Ihren Praxen auslegen. Die Karten sind zum Verschenken an junge Leute und Eltern gedacht, man kann sie auch für die Vergabe eines Folgetermins nutzen. Die Motive machen aufmerksam auf Freiheiten, die durch Impfung wieder zu erlangen sind. Im eKVSH-Portal bestellen Sie eine Menge Ihrer Wahl ggf. inkl. Aufsteller unter Service/Formularbestellung.

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