43. Impf-Update

Impfstoffe - Ambulantes Monitoring - STIKO News - Weitere Impf-Updates - Abrechnung von Behandlungen ukrainischer Flüchtlinge - Hinweis PCR-Test - Plakataktion für mehr Wertschätzung der MFA

11.03.2022

Impfstoffe

Nuvaxovid: Der Impfstoff kann ab Dienstag, den 15. März, in der Apotheke incl. Impfzubehör bestellt werden. Hierzu die Fakten in der Übersicht:

  • Zugelassen ab 18 Jahre
  • Anwendungsfähige Fertiglösung, keine Rekonstitution erforderlich
  • Ein Vial enthält 10 Dosen a 0,5 ml.
  • Der Impfabstand zur zweiten Impfung beträgt 3 Wochen.
  • Haltbarkeitsdauer ungeöffneter Vials bei Lagerung 2-8 Grad: 9 Monate
  • Haltbarkeit eines geöffneten Vials: 6 Stunden
  • Der Impfstoff soll wie alle anderen Impfstoffe lichtgeschützt aufbewahrt werden.
  • Pro Dosis werden zwei Chargenetiketten mitgeliefert.
  • Nuvaxovid ist bislang nicht für Auffrischungsimpfungen zugelassen, es gilt eine eingeschränkte STIKO-Empfehlung für die Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit. Im Falle des Vorliegens von Kontraindikationen für mRNA-Impfstoffe kann gemäß STIKO Nuvaxovid für Auffrischungen genutzt werden.
  • Alle Fachinformationen sind eingestellt unter www.kvsh.de/corona-report/impfstoffe

J&J-Impfstoff: Die Zulassung des Impfstoffes ist um eine Haltbarkeitsverlängerung erweitert worden. Im aufgetauten Zustand kann der Impfstoff statt 4,5 nun 11 Monate bei 2-8 Grad im Kühlschrank gelagert werden. Das ursprüngliche Verfallsdatum auf dem Vial muss manuell – analog Spikevax – gemäß dem Auftauzeitpunkt geändert werden. Den Auftauzeitpunkt entnehmen Sie bitte dem Apothekenbegleitschein. Die neue Fachinformation finden Sie ebenso auf der KVSH-Webseite.

Spikevax: Mit Datum vom 2. März 2022 ist Spikevax für Kinder ab 6 Jahre seitens der EMA zugelassen. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren erhalten als Grundimmunisierung zwei Impfungen zu je 0,25 ml (50ng) im Abstand von 4 Wochen. Auch diese Fachinformation ist auf der KVSH-Webseite angepasst.

Ambulantes Monitoring

Die Gesundheitsämter, die noch vereinzelt Fälle im Monitoring-Portal eingestellt haben, beenden dieses zum 17. März 2022. Damit besteht letztmalig bis zum 31. März die Möglichkeit, Monitoring-Leistungen durchzuführen und bei der KVSH abzurechnen.

Die KVSH bedankt sich bei allen Kollegen und ihren MFA, die in den vergangenen zwei Jahren Patienten im Monitoring begleitet und damit sicher manche schweren Verläufe verhindert haben. Wir geben gern auch den ausdrücklichen Dank des Gesundheitsministers Dr. Garg an Sie weiter.

STIKO News

Die Faktenblätter zur COVID-Impfung bei Erwachsenen und Kindern wurden aktualisiert. Sie können auch als Handout zur Patientenberatung genutzt werden, da sie anschauliche Infographiken enthalten. Näheres dazu unter www.rki.de. Die STIKO weist mit Datum vom 04. März gesondert darauf hin, bei jeder Impfung vor Gabe der Dosis zu aspirieren. Dies erhöhe die Sicherheit, was zu einer weiteren Verminderung des Myo- resp. Pericarditis-Risikos beitragen könne.

Weitere Impf-Updates

In den kommenden Wochen werden Sie Impf-Updates nur noch dann erhalten, wenn eine spezifische Kommunikation zum Thema COVID-Impfung erforderlich ist. Bereits heute können wir Ihnen mitteilen, dass ukrainische Flüchtlinge (Erwachsene wie Kinder ab 5 Jahre) einen Anspruch auf COVID-Impfungen haben, welche ebenso über das BAS abgerechnet werden. Falls Ukrainer bereits eine COVID-Impfung haben, ist diese mit chinesischem Impfstoff erfolgt, für den es in der EU keine Zulassung gibt. Eine vollständige Grundimmunisierung ist daher vorzunehmen. Das RKI hat seit dem 7. März das Aufklärungsmaterial in ukrainischer Sprache - parallel in Deutsch - auf seiner Webseite.

Abrechnung von Behandlungen ukrainischer Flüchtlinge

Grundsätzlich soll das Asylbewerberleistungsgesetz in veränderter Anwendung Grundlage ärztlicher Behandlungen und veranlasster Leistungen sein. Dieses ist allerdings nicht abschließend geklärt und deshalb ist auch das gesamte Prozedere noch unklar. Hierzu finden auf verschiedenen Ebenen Gespräche statt. Die KVSH wird Sie umgehend informieren, wenn es eine Faktenlage gibt. Geflüchtete Personen, die privat untergebracht sind, sollten sich bei der kommunalen Ausländerbehörde ihres Aufenthaltsortes registrieren lassen. Dort stellt man ihnen vorläufig einen Krankenschein gemäß Asylbewerberleistungsgesetz aus.

Hinweis

Asymptomatische Personen, die einen PCR-Test benötigen, finden Teststellen unter www.schleswig-holstein de. Auf der Startseite ist eine Karte hinterlegt, die bildlich und mit Anschrift die Teststellen ausweist, an denen PCR-Tests abgenommen werden. Die KVSH bittet die Praxen erneut, symptomatischen Kindern und Erwachsenen keine PCR-Abnahme zu verweigern.

Plakataktion für mehr Wertschätzung der MFA

Die Medizinischen Fachangestellten leisten jeden Tag herausragende Arbeit und sind auch bei hoher Belastung für die Patienten da – nicht nur in Krisenzeiten. Um ein sichtbares Zeichen für mehr Wertschätzung der MFA zu setzen, hat die KVSH eine Plakataktion gestartet. Praxen können sich verschiedene Motive von unserer Webseite unter www.kvsh.de/presse/publikationen herunterladen und im Wartezimmer oder beim Anmeldetresen an die Wand hängen.

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