47. Impf-Update

Bestellmengen für BA1. angepasste Impfstoffe - BA.4/BA.5 angepasster Impfstoff BioNTech - Aufklärungsbögen - Kennzeichnungen der Impfstoff-Vials Moderna - Maskenpflicht in Arztpraxen - Abrechnung Paxlovid über das eKVSH-Portal

16.09.2022

Bestellmengen für BA1. angepasste Impfstoffe

Entgegen der Vorankündigung von BGM Lauterbach, dass ab der 36. KW (05.09.- 09.09) 5 Millionen Dosen von BioNTech und 1,65 Millionen von Moderna zur Verfügung stehen sollten, stockt offenbar die Auslieferung an Großhandel und Apotheken. Es kann somit vorkommen, dass Praxen für Impfungen nur ein begrenztes Kontingent erhalten. Für die Woche ab dem 19. September soll eine Bestellung von 240 Dosen jeweils von BioNTech und/oder Moderna möglich sein. Bei Verordnung von BA1. adaptiertem Impfstoff denken Sie bitte an die vollständige Rezeptur: xx Dosen Comirnaty Orig./BA.1 plus Impfzubehör, bei Spikevax entsprechend.

BA.4/BA.5 angepasster Impfstoff BioNTech

Die EMA hat in dieser Woche die Zulassung für Boosterimpfungen mit diesem angepassten Impfstoff von BioNTech erteilt. Dieser Impfstoff richtet sich gegen die aktuell zirkulierenden Virusvarianten BA.4 und BA.5. Die Auslieferung soll in der letzten Septemberwoche beginnen. Praxen können ab dem 20. September pro Arzt 240 Dosen dieses Impfstoffes vorbestellen. Angesichts nicht gesicherter Lieferketten empfiehlt sich die Einbestellung Impfwilliger erst ab Anfang Oktober. Zu rezeptieren ist auch hier: xx Dosen Comirnaty Orig./BA.4-5 plus Impfzubehör.

Eine STIKO-Empfehlung liegt noch nicht vor, der Einsatz des Impfstoffes ist gemäß Corona-Impfverordnung ab Verfügbarkeit möglich.

Unterscheidung der BioNTech Impfvials – leider sind alle Kappen grau!

  1. Nicht adaptierte Fertiglösung (für Grundimmunisierungen) Aufdruck: Comirnaty 30 mcg
  2. BA.1 adaptierte Fertiglösung: (für Boosterungen) Aufdruck: Comirnaty tozinameran15/15 mcg
  3. BA.4/BA.5 adaptierte Fertiglösung: (für Boosterungen): Aufdruck: Original/Omicron BA.4-5 15/15 mcg


Aufklärungsbögen

Für den Impfstoff Valneva liegen noch keine Aufklärungsbögen für Patienten vor. Sobald diese eingehen, stellt die KVSH sie auf ihre Webseite unter www.kvsh.de/corona ein. Auch zu den angepassten Impfstoffen liegen keine neuen Aufklärungsbögen vor, nach Rücksprache mit Landesministerium und BMG können die bisherigen Bögen weiterverwandt werden.

Kennzeichnungen der Impfstoff-Vials Moderna

Spikevax: Der BA1. angepasste Impfstoff ist in Vials a 2,5ml abgefüllt, grün-weiß beschriftet und hat eine blaue Verschlusskappe. Der nicht adaptierte Impfstoff ist zu 5 ml abgefüllt, rot-weiß beschriftet und hat eine rote Verschlusskappe.


Maskenpflicht in Arztpraxen

Am heutigen Tage soll die Novelle des Infektionsschutzgesetzes im Bundesrat verabschiedet werden. Vorgesehen ist eine FFP2-Pflicht für Patienten und Besucher in Arztpraxen. Für Ärzte und MFA gilt dies nicht, ein MNS ist ausreichend.


Abrechnung Paxlovid über das eKVSH-Portal

Im Impf-Update vom 24.08.2022 haben wir über das antivirale Medikament Paxlovid berichtet. Hausärzte können seit gut 3 Wochen dieses Medikament nicht nur verordnen, sondern auch selber bevorraten (bis zu 5 Therapieeinheiten) und bei entsprechender Indikation direkt an Patienten abgeben. Angekündigt wurde, dass die Abrechnung in Höhe von 15 Euro (für den Aufwand im Zusammenhang mit der Abgabe) über das eKVSH-Portal erfolgen wird, da die Erstattung analog der Testverordnung über das BAS erfolgt. Die technischen Voraussetzungen zur Abrechnung über das Portal stehen ab sofort bereit. Abrechnungsfrist für die Leistungsmonate August und September ist derzeit der 31.10.2022. Ob die Regelung über den September hinaus verlängert wird, steht aktuell noch nicht fest.

Für die Abrechnung im eKVSH-Portal klicken Sie auf den neuen Menüpunkt „Abrechnung Coronavirus-Medikation“. Dieser Menüpunkt wird nur hausärztlichen Praxen angezeigt. Wählen Sie den entsprechenden Monat aus und klicken Sie auf den rötlichen Button „Leistung hinzufügen“. Wählen Sie nun Paxlovid aus und tragen Sie die Anzahl der in diesem Monat abgegebenen Therapieeinheiten ein. Um die Anzahl speichern zu können, müssen Sie eine Checkbox anhaken und bestätigen, dass die Abgabe des Medikaments und die Abrechnung der Leistungen ausschließlich durch die neben der Checkbox namentlich aufgeführten Hausärzte erfolgt.

Die Abrechnung gegenüber dem BAS erfolgt bis Mitte November, eine Auszahlung an die Praxen erfolgt anschließend bis Ende November.

Jetzt zum Newsletter anmelden

Sie können die KVSH-Newsletter auch online abonnieren und werden sofort automatisch per E-Mail informiert, sobald ein neuer Newsletter auf der Website der KVSH veröffentlicht wird. Registrierung unter www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/newsletter/newsletter-abonnement.

© 2024 KVSH